Kaufvertrag bzw. Zusage über whats app gültig?

8 Antworten

Ein Kaufvertrag ist grundsätzlich nicht an eine Form gebunden.

Der Kaufvertrag ist aber noch nicht zustande gekommen - es fehlt an der übereinstimmenden Willenserklärung.

Du hast wahrscheinlich das Motorrad irgendwo der Allgemeinheit angeboten (Internet oder Zeitungsanzeige) - das ist kein Angebot im rechtlichen Sinne, sondern eine "invitatio ad offerendum" = Du forderst den Leser der Anzeige auf, ein Kaufangebot abzugeben.

Nun hat der potentielle Käufer Dir eine WhatsApp geschickt - das ist nun ein rechtliches Angebot, daß Fahrzeug kaufen zu wollen.

Das Angebot ist aber mit einer Bedingung verknüpft worden ("wenn es so ist, wie beschrieben") - das möchte er in Augenschein nehmen.

Du nimmst nun sein Angebot an und zeigst ihm das Motorrad - dann müssen sich beide auf den Kauf einigen - dann ist erst der Vertrag zustande gekommen.

Wenn Du nun aber die Kosten für das Bringen erstattet bekommen möchtest, mußt Du ihm das auch mitteilen; damit hättest Du wiederum ein neues Angebot abgegeben....

Also bei den Angeboten handelt es sich um eine Art Ping-Pong-System; sobald ein Beteiligter von einem gemachten Angebot abweichen möchte muß er das auch mitteilen und gibt daher ein neues Angebot ab...

Das geht so lange weiter, bis Ihr Euch auch tatsächlich auf den Kauf einigt.

Sicher kann man einen Kaufvertrag auch über WhatsApp schließen....dazu müssen sich aber beide Parteien einig sein, dass das Motorrad schon zu dem Zeitpunkt (also vor der Besichtigung) als gekauft gilt.

asdundab  14.06.2017, 23:16

Ups, verlesen, tut mir leid.

asdundab  14.06.2017, 23:10

Was für einer Bescheinigung?

Das ist keine "Kaufzusage,das ist ein "Schaun'mer mal",Ein "Vielleicht,wenn..Falls der käufer wirklich Interesse an deinem Motorrad,warum der Umstand,das Motorrad zu ihm zu bringen,anstatt einfacherhalber ihn zum Motorrad?Ich habe meine Motorräder bisher immer so gekauft:Das Motorrad vor Ort besichtigt und probegefahren.Was anderes käme für mich gar nicht in Frage.

Theoretisch ja, gilt auch als Vertragsabschluss, wenn alles klar formuliert war, und ihr euch schon zu 100% einig wart.

Praktisch.... wird es schwer das nachzuweisen, da Screenshots gefälscht werden können und WhatsApp, zumindest in Deutschland, keine Protokolle speichert die das nachweisen könnten.

Also kannst du rein rechtlich gesehen leider nicht viel tun.

asdundab  14.06.2017, 23:12

Naja, die Nachrichten in Whatsapp selbst (nicht Screenshots) sind kaum zu verfälschen, da wird das Handy dann eben als Beweismittel vorgelegt. Problem wird eherer sein, dass eine Klage dem Verkäufer wohl zu aufwendig ist.

Wenn sonst nichts vereinbart ist könntest du Abnahme verlangen. Aber oftmals ist genau das das Problem. Man streitet sich OB es denn so ist wie beschrieben und hat dann doch wieder rechtliche Unsicherheit. Kann er es nicht bei dir anschauen?