Roller (125cm) in der Nacht gestohlen Schlüssel nicht abgezogen?
in der Nacht wurde bei meinen Nachbarn ein Roller gestohlen .... der Schlüssel steckte aber das Tor der Einfahrt war zu geschoben. Der Dieb verursachte 1km weiter einen Unfall und flüchtete. Der Schaden ist jetzt nicht so riesig (800€ beim Gegner) und der eigene Roller ist ein wirtschaftlicher Totalschaden (ca 300€) Die Polizei hat das stecken des Schlüssel am Unfallort Protokolliert.
jetzt frage ich mich ob die Versicherung sich das Geld von meinen Nachbarn wieder holt weil der Schlüssel steckte???
es ist interessant für mich weil mein Roller nur ein par Meter Weiter stand ebenfalls mit steckenden Schlüssel....
4 Antworten
Den Fremdschaden reguliert die Haftpflicht und wird auch keinen Regress fordern.
Für den Schaden am eigenen Roller benötigt man ja erstmal eine Kasko. Wenn es diese nicht gibt, hat sich die Frage ohnehin erledigt. Falls es die gibt, wird sie bei grob fahrlässiger Ermöglichung des Diebstahl die Entschädigung kürzen, gegebenenfalls (sehr wahrscheinlich) zu 100%.
Schlüssel stecken lassen ist einfach saudämlich.
So haben halt nicht nur alle Familienmitglieder darauf Zugriff sondern auch jeder potenzielle Dieb...
Wenn der Schlüssel im Haus liegt, haben doch auch alle Familienmitglieder darauf Zugriff, oder nicht?
Klar holt sich die Versicherung das Geld wieder. Es ist grob fahrlässig den Schlüssel stecken zu lassen.
das Hoftor war geschlossen
Na und? Wenn ich die Haustüre nicht abschließe, kann ich eine 3 Meter hohe Mauer rundherum haben und es bleibt dennoch grob fahrlässig, v.a. wenn das Tor auch nicht abgeschlossen war.
Ohne Kasko wird der Schaden an dem Roller nicht beglichen. Ggf. - so der Dieb gefasst wird - kann man Regress nehmen.
Aber wer kommt denn auf die Idee den Schlüssel stecken zu lassen???
Da wird wegen Fahrlässigkeit wohl der Geschädigte erst Geld bekommen und dann holt sich die Versicherung das beim Besitzer wieder...
Schaue mal in den Versicherungsbedingungen unter Leistungen bei grob fahrlässigem Verhalten.
ist es überhaupt fahrlässig wenn das Hoftor geschlossen ist ?..
Es war nur zugeschoben, aber nicht abgeschlossen, oder?
Zugeschoben ist nicht abgeschlossen
ja das stimmt
Also haben wir 1 x fahrlässig und 1x grob fahrlässig
wenn das Tor verschlossen war, ist es sicher nicht grob fahrlässig. So wie ich das gelesen habe, war das Tor aber nur zugeschoben
bei meinem Roller steckt der Schlüssel auch immer wen er auf dem Hof steht.... damit alle Familienmitglieder immer Zugriff darauf haben ..... aber das werde ich ab jetzt anders regeln.