Roller gegen Roller getauscht?
Hallo !
Von mir ein Freund über 18 Jahre alt, hat am 14.08.2017 mit einem unter 18 Jährigem einen Motorroller auf mündliche Absprache getauscht. Beides Mofaroller. Jetzt will der jüngere den Tausch rückgängig machen. Getauscht wurde bei eBay Kleinanzeigen. Da heißt es ohne Rücknahme, Garantie,Umtausch usw. Kann der jüngere den Tausch wieder Rückgängig machen ? Es handelt sich um zwei gebrauchte Roller. Der jüngere meint er kann wiederrufen. Er droht auch meinen Freund mit Anzeige. Bitte um Hilfe. Danke
5 Antworten
Bei solchen Tauschgeschäften, wo Minderjährige beteiligt sind, ist es immer ratsam, sich die schriftliche Genehmigung der Eltern geben zu lassen. Die können bis zur Volljährigkeit jeden Kauf und Tausch widerrufen.
Verträge mit Minderjährigen sind nur schwebend wirksam.
Wenn also die Eltern des Jungen einen Rücktausch fordern, muß dein Freund auch zurücktauschen.
Der Kauf/Tauschvertrag ist schwebend unwirksam. Die Eltern des Jüngeren können also durchaus verlangen, den Tausch rückgängig zu machen.
Ein unter 18jähriger (egal wie alt genau) ist rein rechtlich bei der Geschäftsfähigkeit einem Siebenjährigen gleichgestellt. Da kannst du dir wahrscheinlich schon vorstellen, inwieweit die Geschäftsfähigkeit da reicht. Lag keine Zustimmung der Erziehungsberechtigten des unter 18jährigen vor, war der Tausch / das Geschäft unwirksam / schwebend wirksam und muss auf Verlangen rückgängig gemacht werden.
Wenn du sagst:
Da heißt es ohne Rücknahme
Dann ist es auch ohne Rücknahme.
Wenn er dir und deinem Freund droht, kannst du zur Polizei gehen.
Er kann es nur widerrufen, wenn es so abgesprochen ist.
Wenn du keinen Nachweis hast, der Vertraglich alles regelt, könnte es schwierig werden.
Gefahr:
Vielleicht hat er deinen Roller beschädigt und will deshalb seinen zurück ...
Problem:
Er ist Minderjährig ...
Selber genau lesen ...
Ich habe eindeutig geschrieben: Problem: Er ist Minderjährig ...
Das deutet schon auf alles hin
Der erste Teil deiner Antwort ergibt aber keinen Sinn
Das soll für den normalen Handel stehen, das Problem: ... Ist dann das Wichtige
Einfach mal genau lesen- das Geschäft wurde mit einem Minderjährigen getätigt- ohne Zustimmung der Eltern war dies überhaupt nicht rechtswirksam.