Ex-Freundin mit Ihrem Kind aus der Wohnung werfen

9 Antworten

Es ist DEINE Mietwohnung. Du stehst ja im Mietvertrag alleine drin, also darfst Du auch nach Absprache des Vermieters, das Schloss austauschen.

transporter33 
Beitragsersteller
 27.07.2012, 01:06

Die Richtung dachte ich auch. Habe ich Konsequenzen zu befürchten,wenn Sie dann mit der Polizei ankommt?!

Limearts  27.07.2012, 01:09
@transporter33

Wenn sie nicht mal im Mietvertrag drin steht und auch nie gestanden hat? Nein. Wenn du human bist, teil ihr den Rausschmiss mit und benenn eine Frist in der sie sich Freunde, Bekannte, Familie zum überwintern suchen kann wenns für ne Wohnung zu kurzfristig ist, aber verpflichtet bist du damit gemäß deiner Schilderung nicht.

transporter33 
Beitragsersteller
 27.07.2012, 01:11
@Limearts

Zwecks Ihrem Kind gibts da auch keine Probleme?

Limearts  27.07.2012, 01:12
@transporter33

Ich bin kein Anwalt, aber da es weder dein Kind, noch eine eingetragene Partnerschaft, noch Unterhaltszahlungen im Raum sind, spielt das wohl kaum eine Rolle. Ich such trotzdem mal kurz nach möglichen Vergleichsfällen.

transporter33 
Beitragsersteller
 27.07.2012, 01:14
@Limearts

Danke Dir!!! Sauber!!!

Limearts  27.07.2012, 01:20
@transporter33

Also in diversen Foren die sich mit Rechtsprechung auseinander setzen, wird recht einheitlich die Meinung vertreten dass man eine schriftliche Frist von 4-6 Wochen unterzeichnen lassen sollte, bis zu der die Wohnung geräumt zu sein hat.

Das austauschen von Schlössern ob mit Vermieter oder eigenhändig wird in diesem Zeitraum als sehr waghalsig kritisiert und davon abgeraten. Nicht die besten Nachrichten, aber vielleicht hörst du Montag ja erfreulicheres zu dem Fall.

transporter33 
Beitragsersteller
 27.07.2012, 01:23
@Limearts

Okay. Genau,am Montag weiß ich dann Bescheid. Vielen Dank an Dich für Deine Mühen!!!

Hallo,

ich stimme mit der Mehrheit hier nicht überein!

Nach meiner Meinung ist zwischen Ihnen und der Kindesmutter ein Untermeitvertrag zustande gekommen. Mit dem Kind hat das alles absolut nichts zu tun.

Für das Untermietverhältnis spielt es auch nicht so sehr eine Rolle, daass die Untermieterin kein Entgelt für Miete pp. leistet. Sie hatten das ja in der Vergangenheit so hingenommen und den Vertrag dennoch aufrecht erhalten.

Aus der Nummer kommen Sie nur raus durch ordentliche Kündigung ( 4 Wochen ) und wenn sie dann nicht freiwillig auszieht, müssten Sie klagen ... Da Sie im Untermietvertrag nicht ausdrücklich ein Entgelt für Miete pp. vereinbart haben, wäre aber auch noch zu prüfen, ob Sie schlicht eine sog. Berliner Räumung vornehmen lassen dürfen. Aufgrund Vermieterpfandrechtes gelangen die Dinge des Mieters ins Eigentum des Vermieters; auf die Art wird der Möbelwagen, die Einlagerung pp. erspart. Wenn Sie aber keinen Entgeltanspruch haben, dürfte Ihnen auch kein Vermieterpfandrecht zustehen.

Man könnte höchstens mal prüfen, ob Ihnen nach Treu und Glauben oder irgendwie anders ein durchschnittliches Entgelt zusteht, seitdem die Beziehung nicht mehr besteht. In diesem wege könnte man vielleicht das Vermieterpfandrecht doch noch aktivieren.

Viele Grüsse

transporter33 
Beitragsersteller
 29.07.2012, 22:40

Hallo und Danke für die Antwort. Wieder eine andere Sichtweise,die aber auch plausibel klingt!!! Werde mal sehen was der Rechtsanwalt morgen sagt.

da du ja eh alleine im Mietvertrag stehst hat sie kein anrecht, da ist es egal wie lange ihr zusammen gelebt habt,Setze ihr eine Frist (würde aber die 3 Wochen, bis sie die eigene Wohnung hat mit einbeziehen), also so 6 Wochen wären o.k.. Du selbst kannst ihre Möbel auch in den Keller, einen anderen Raum oder auch in eine Garage stellen. Würde mir dafür jedoch Zeugen nehmen, die dann auch dafür gerade stehen, dass alles in Ordnung war und die Möbel nicht beschädigt wurden,und mach Fotos - sonst bist Du nachher noch Schuld, wenn was kaputt ist. ........lg

transporter33 
Beitragsersteller
 27.07.2012, 01:16

Danke für die Antwort. Das deckt sich mit den anderen Kommentaren. Super.

EasyLine69  27.07.2012, 01:22
@transporter33

gern geholfen kenne es selber aus eigene erfahrung,kann mich sehr gut in deine situation reinversetzen.....lg

transporter33 
Beitragsersteller
 27.07.2012, 01:24

Hi, setze fairerweise eine schriftliche Frist von 14 Tagen (Zeugen). Dann kann sich Freundin was neues suchen oder bei Gemeinde wegen Notunterkunft vorfühlen. Kannst nach Fristablauf Schlösser wechseln, ihr Zeug im Keller verstauen (Zeugen). Und notiere alle Vorkommnisse (Datum, Uhrzeit, Zeugen) ab sofort schriftlich. Könnte allenfalls - wenn überhaupt - ein kleines rechtliches Problem geben (sie ist Untermieter aufgrund mündlicher Zusage). Es schadet sicher wenig bis nix, dem Vermieter Bescheid zu geben. Siehe auch Link. Gruß Osmond http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=187888

transporter33 
Beitragsersteller
 27.07.2012, 10:36
@osmond

Hallo;-) Danke für Deine Antwort. Sehr interessanter Link!!! Habe am Montag einen Termin bei meinem Anwalt vor Ort,wo ich mir endgültige Sicherheit hole.

transporter33 
Beitragsersteller
 27.07.2012, 10:42
@transporter33

Ach ja... Der Vermieter ist informiert und hat mit seine Unterstützung zugesagt,da er die Situation kennt.

Du kannst sie problemlos vor die Türe setzen. Sie kann sich ja einen Anwalt nehmen, wenns ihr nicht passt.

transporter33 
Beitragsersteller
 27.07.2012, 16:51

Hallo. Danke für Deine Antwort. Und wenn Sie dann mit der Polizei zurückkommt ?!

tipps4scheidung  30.07.2012, 11:40
@transporter33

...dann wedelst du mit deinem Mietvertrag vor der Nase herum und murmelst was von "Hausrecht" und "Platzverweis".