Wer kennt hierauf eine Antwort. Axa Wohngebäudeversicherungsvertrag.?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

@MrSchockiert,

die Frage bezieht sich wohl auf Elementarschäden.

in den Versicherungsbedingungen findet man folgenden Hinweis:

Insbesondere sind zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten und Rückstausicherungen gemäß der jeweils geltenden Landesbauordnung stets funktionsbereit zu halten. 

 

Deshalb, sollte man einfach in die jeweilige Landesbauordnung schauen. Wenn dort ein Hinweis steht, dass eine Rückstauklappe zwingend erforderlich ist, dann muss sie natürlich eingebaut werden.

Ansonsten ist sie nicht erforderlich.

Diese Antwort  erhält man normalerweise von dem betreuenden Versicherungsvermittler.

Allerdings sollten die AXA-Kunden ihre Versicherungsverträge auf den neuen BoxFlex Tarif ändern. Die Leistungen sind bedeutend besser.

Wenn eine Übersicht gewünscht wird, bitte per PN eine Email-Adresse hinterlassen. Dann werde ich diese versenden.

Viele Grüße

Norbert Uhrig

Bezirksvertretung der AXA

NamenSindSchwer  20.07.2017, 15:22

Stimmt, in den besonderen Bedingungen für Elementarschäden steht es natürlich nochmals konkreter, als in den allgemeinen Bedingungen, von denen ich den Text entnommen hatte. 

MrSchockiert 
Beitragsersteller
 20.07.2017, 15:29

Den haben wir angerufen. Er wusste die Antwort nicht genau und gab uns den Tipp, die Hotline abzurufen. Ich muss ehrlich sagen, damit verärgerte er mich ein wenig. Es hatte auch ewig gedauert bis wir überhaupt mit jemandem telefonieren konnten. Die Erreichbarkeit ist wirklich miserabel.

Was ist an diesem BoxFlex Tarif besser?  

Apolon  20.07.2017, 15:45
@MrSchockiert

z.B. schon die Versicherungssumme.

Bei der Gebäudeversicherung - Ein- und Zweifamilienhäuser - 2.5 Mio. €

Bei der Hausrat - versichert nach Wohnfläche  1.0 Mio. €

Um dies alles aufzuzählen fehlt mir die Zeit.

Aber wenn du mir eine Email-Adresse mitteilst, kann ich dir einen Leistungsvergleich schicken.

Zum Kontakt zum Vermittler:

Hier sollte man davon ausgehen, dass dieser einen Anrufbeantworter und eine Email-Adresse hat.

Dann ist es üblich, dass sich ein Versicherungsvermittler innerhalb von 3 Tagen meldet.

MrSchockiert 
Beitragsersteller
 20.07.2017, 15:52
@Apolon

Meine persönlichen Daten möchte ich nicht in solch einem Portal weitergeben .

Ihre Antworten werfen Fragen bei mir auf. 

Was meinen Sie mit - Ein- und Zweifamilienhäuser -2.5 Mio.€, und Hausrat 1 Mio€ ?

Weder das Haus, noch der Hausrat haben diesen hohen Wert.
Ich erkenne die Verbesserung nicht.

 



Apolon  20.07.2017, 15:53
@MrSchockiert

Und welcher Wert hat das Haus?

Und welche Höchstsumme wird max. bei einem Total-Schaden bezahlt?

Apolon  20.07.2017, 15:57
@MrSchockiert

Meine persönlichen Daten möchte ich nicht in solch einem Portal weitergeben .

Habe ich dies gewünscht?

mein Hinweis wurde wohl nicht gelesen:

Wenn eine Übersicht gewünscht wird, bitte per PN eine Email-Adresse hinterlassen.

PN - bedeutet Privatnachricht.

Klicken Sie einfach mal auf meinen Namen oben und sie finden auch meine Email-Adresse.

Ich benötige lediglich eine Email-Adresse, noch nicht mal ihren Namen.


§25 Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls


Der Versicherungsnehmer hat
a) alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten.

Unter der Annahme, dass die Rückstauklappe nicht gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist (was zu prüfen wäre), bleiben also noch die (zwischen VN und VR) vereinbarten Sicherheitsvorschriften. Wenn bei der Antragsstellung hierzu nichts vereinbart wurde, kann der Einbau nicht anschließend verlangt werden. Und da es dann keine Obliegenheit ist, kann das Nicht-Vorhanden-Sein auch keine Obliegenheitsverletzung sein und somit auch keine Leistungskürzung zur Folge haben, nicht mal eine teilweise. 

NamenSindSchwer  20.07.2017, 17:32

Noch eine Ergänzung. 

Grundsätzlich kann der Versicherer zusätzliche Sicherungsvorkehrungen verlangen. Diese müssen vom Versicherungsnehmer nicht akzeptiert werden. Dann muss aber damit gerechnet werden, dass der Vertrag bei der nächsten Möglichkeit gekündigt wird. Denn der Versicherer hat, genau wie der Versicherungsnehmer, ein Kündigungsrecht.

Das passiert in der Regel aber erst nachdem ein Schaden eingetreten ist. Und gilt dann erst für die Zukunft, also nicht für den Schaden der das Ganze ausgelöst hat. 

Hattest du bereits einen Rückstauschaden oder warum fordert die AXA den nachträglichen Einbau?
Mit dem Einbau vermeidest du natürlich Rückstauschäden und solltest dies schon aus Eigeninteresse tun. Lehnst du den Einbau ab, wird die AXA ggf. bei nächster Gelegenheit kündigen. Einen Schaden kann sie nicht ablehnen, aber danach kündigen. Versicherst du dich dann woanders und hattest bereits einen Rückstauschaden, wird der neue Versicherer den Vertrag vom Einbau einer Rückstauklappe abhängig machen.

Wurde denn bei Vertragsabschluss durch den Vermittler bzw nach dem Vorhandensein einer Rückstauklappe gefragt bzw musste dies im Antrag angegeben werden ?

SaVer79  20.07.2017, 15:14

Was ist denn daran vage? Der Versicherungsnehmer sollte in seinem Vertrag nachschauen. Steht dort nichts drin, ist die rückstauklappe vollkommen egal

Apolon  20.07.2017, 15:18
@SaVer79

In den Versicherungsbedingungen steht ein Hinweis bezüglich Landesbauordnung.

Und somit muss man nachschauen was dort dazu steht.

MrSchockiert 
Beitragsersteller
 20.07.2017, 15:13

Ich war nicht dabei als der Vertrag abgeschlossen wurde.
Es  ist der Vertrag einer Bekannten.

Wir haben auch schon die Axa Hotline angerufen.  Die Frau am Telefon  sagte, wenn nichts in dem Vertrag steht, benötigen   wir  auch keine.

Diese Aussage war uns aber zu wage. Wir würden es gerne genau wissen wollen.