Muss eine Wohngebäudeversicherung auf den Namen des Eigentümers ausgestellt sein?

6 Antworten

Muss eine Wohngebäudeversicherung auf den Namen des Eigentümers ausgestellt sein?

Nein - es gibt auch andere Möglichkeiten.

z.B. auf den Ehegatten, wenn dieser dadurch den Vertrag preiswerter erhält, oder auch wenn ein Elternteil durch ein Nießbrauchrecht die Verpflichtung hat, die Kosten wie auch Versicherungen für das Gebäude zu zahlen.

Allerdings sollte im Vertrag vermerkt werden, wer der Eigentümer des Gebäudes ist.

Gruß A.

Nein. Das muss nicht. Aber wenn er kein RechtsInteresse an dem Objekt hat, ist der Vertrag nichtig, §80 Abs.3 VVG

Im TotalSchadenfall muss  der Versicherungsnehmer nachweisen,  dass er  Empfangsberechtigter für die Schadensumme ist, wenn nicht wiederaufgebaut werden soll.

Wenn das Gebäude finanziert ist, besteht die Bank auf jeden Fall auf eine Feuerversicherung. Diese muss auf den Inhaber lauten. Wer die Prämie bezahlt, ist dagegen egal.

Ohne Feuerversicherungsnachweis wird dir auch ein bestehendes Darlehen sofort gekündigt.

Apolon  15.06.2015, 00:52

Wenn das Gebäude finanziert ist, besteht die Bank auf jeden Fall auf eine Feuerversicherung. Diese muss auf den Inhaber lauten.

Was willst Du damit sagen?

Wer ist denn der Inhaber eines Wohnhauses ?

Nehmen wir mal an Frau DerHans und Ehemann DerHans finanzieren zusammen ein Wohnhaus, aber nur Frau DerHans ist im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.

Weshalb darf die Wohngebäudeversicherung nicht auf Ehemann DerHans abgeschlossen werden ?

schleudermaxe  15.06.2015, 08:17
@Apolon

... und wenn dann auch noch ein Verwalter eingebunden wurde, wird es kompliziert? Glaube ich nicht, denn der kann auch versichern.

Apolon  15.06.2015, 11:05
@schleudermaxe

@schleudermaxe,

völlig richtig - bei einem Gebäude mit Eigentumswohnungen wird die Gebäudeversicherung auch normalerweise auf den Hausverwalter abgeschlossen.

Gruß Apolon

Der Versicherungsnehmer erhält im Schadenfall die Regulierungssumme! 

Stell' dir vor, das sei' nicht der Gebäudeeigentümer (also der eigentlich Geschädigte)...

schleudermaxe  15.06.2015, 11:51

... aber diesen Zustand kennt doch auch jeder Fahrzeughalter, der sich einen VN leistet, und dies ist doch auch Alltag, oder?

Apolon  15.06.2015, 00:46

Sorry - aber die Frage hast Du nicht beantwortet !

FreierBerater  15.06.2015, 08:03
@Apolon

Deine arrogante Intoleranz gegenüber anderen Antwortenden grenzt ans Ekelhafte! 

Es zählt offensichtlich nur (d)eine Meinung.

 0

Apolon  15.06.2015, 11:15
@FreierBerater

Es zählt offensichtlich nur (d)eine Meinung.

Sicherlich nicht - nur in einem Forum sollte man fehlerhafte Kommentare - richtig stellen.

Ich kann meine Antworten auch mit entsprechenden Rechtsquellen, aus Urteilen, Gesetzen und Versicherungsbedingungen belegen.

Was dir selbst ja nie gelingt. Daran solltest Du aber mal arbeiten, denn dann würde man dich ja vielleicht auch ernst nehmen.

Außerdem frage ich mich schon lange, in welcher Sparte Du als freier Berater wohl tätig sein könntest.

Das Gebäude muss zweifelsfrei genannt werden. Dein Onkel aus Hintertupfingen kann auch dein Eigenheim in Lüttenklein versichern. Wichtig ist eben nur, dass die Anschrift stimmt und das Ganze bezahlt wird.