Muss eine Wohngebäudeversicherung auf den Namen des Eigentümers ausgestellt sein?

6 Antworten

Muss eine Wohngebäudeversicherung auf den Namen des Eigentümers ausgestellt sein?

Nein - es gibt auch andere Möglichkeiten.

z.B. auf den Ehegatten, wenn dieser dadurch den Vertrag preiswerter erhält, oder auch wenn ein Elternteil durch ein Nießbrauchrecht die Verpflichtung hat, die Kosten wie auch Versicherungen für das Gebäude zu zahlen.

Allerdings sollte im Vertrag vermerkt werden, wer der Eigentümer des Gebäudes ist.

Gruß A.

Nein. Das muss nicht. Aber wenn er kein RechtsInteresse an dem Objekt hat, ist der Vertrag nichtig, §80 Abs.3 VVG

Im TotalSchadenfall muss  der Versicherungsnehmer nachweisen,  dass er  Empfangsberechtigter für die Schadensumme ist, wenn nicht wiederaufgebaut werden soll.

Wenn das Gebäude finanziert ist, besteht die Bank auf jeden Fall auf eine Feuerversicherung. Diese muss auf den Inhaber lauten. Wer die Prämie bezahlt, ist dagegen egal.

Ohne Feuerversicherungsnachweis wird dir auch ein bestehendes Darlehen sofort gekündigt.

Der Versicherungsnehmer erhält im Schadenfall die Regulierungssumme! 

Stell' dir vor, das sei' nicht der Gebäudeeigentümer (also der eigentlich Geschädigte)...

Das Gebäude muss zweifelsfrei genannt werden. Dein Onkel aus Hintertupfingen kann auch dein Eigenheim in Lüttenklein versichern. Wichtig ist eben nur, dass die Anschrift stimmt und das Ganze bezahlt wird.