Rohrbruch! Übers Wochenende bzw. Feiertag kein Wasser. Wie sollen wir uns verhalten?
Hallo zusammen, in der Nacht zum (Pfingst-)Sonntag wurde unserem gesamten Strang das Wasser abgestellt. Die Nachbarin unter uns hat den Notdienst gerufen, weil bei ihr seit einigen Tagen Wasser an der Decke im Bad war. Am Sonntag um 12 Uhr 30 klingelte der Notdienst dann bei uns und es wurde fest gestellt, dass das Leck unter unserer Badewanne ist.
Darauf wurde das Wasser für den Strang wieder angemacht und nur bei uns abgestellt, wenigstens wurde uns ein Schlauch montiert, so dass wir wenigstens notdürftig an Wasser kommen.
Die Aussage vom Notdienst: am Dienstag wird sich jemand bei Ihnen melden.
Nun ist es so, dass wir von 6 Uhr bis 18 Uhr nicht zu Hause sind, Telefonnummern haben sie.
Was müssen wir in kauf nehmen und uns gefallen lassen?
Vielen Dank für Eure Antworten, gern beantworte ich auch Gegenfragen.
8 Antworten
Sobald die Ursache für den Schaden klar ist kann man mehr sagen.
Solltet ihr nicht dran Schuld sein und es ist z.B. Materialermüdung so habt ihr die Möglichkeit für die Dauer des Schadens die Miete zu Mindern. Auch ein euch entstandener Schaden kann dann geltend gemacht werden.
Außerdem scheint sich der Vermieter doch drum zu kümmern, der Notdienst war schon da, und die Handwerker melden sich auch gleich am nächsten Werktag. Stimmt mit denen einen zeitnahen und passenden Termin ab und gut ist die Sache.
Zu erwähnen ist noch, dass es sich um einen Versicherungsschaden handelt (Gebäudeversicherung!), die auch Mietausfälle ersetzt.
Man könnte also, als betroffener Bewohner:
1. unbezahlt Urlaub nehmen und Verdienstausfall erstatten lassen
2. Mietminderung für die Zeit der Beeinträchtigung machen
Am besten das direkt mit er Versicherung klären.
dann hinterlegt einen Schlüssel bei einer Vertrauensperson und informiert die Nachbarn darüber. Es ist doch auch in Eurem Interesse, das die Leitung schnell repariert wird.
Naja, in einem solchen Fall sind die Mieter verpflichtet, alles zu tun, damit der Schaden beseitigt werden kann. Wenn Ihr nicht zu Hause seid, müsst Ihr Euch überlegen, wie die Leute in Eure Wohnung gelangen können.
Einfach so nicht zu Hause sein ist eine ganz schlechte Idee. Legt Eure Wertsachen ins Schlafzimmer und schließt es ab! Gebt einem Nachbarn die Schlüssel zu Eurer Wohnung und hinterlasst an einer gut einsehbaren Stellte einen Zettel mit dem Hinweis, wer Euren Schlüssel hat!
Da hier wohl kein Eigenverschulden vorliegt, werden die Kosten vom Vermieter übernommen. Man sollte dazu alles genau dokumentieren.
Eigenverschulden wäre z.B., wenn über einen längeren Zeitraum austretendes Wasser nur aufgewischt worden wäre, ohne nach der Ursache zu suchen.
Das ist hier jedoch wohl nicht gegeben, da der Schaden von außen wohl nicht erkennbar war.
Für die Zeit der Beeinträchtigung kann man Mietminderung wegen eines Wasserschadens beantragen.
Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet!
Da müssen Sie sich u.U. auch mal frei nehmen, sofern keine Person Ihres Vertrauens den Handwerkern den Zugang ermöglichen kann!