Wann muss ein Vermieter ankündigen, dass das Wasser abgestellt wird?
Hallo, also um folgende Situation handelt es sich:
Es hat gerade eben bei mir geklingelt und ein Handwerker hat mich darüber informiert, dass er jetzt das Wasser für das ganze Haus abstellt, da im Keller ein Rohrbruch gemacht wird. Wenn ich es also richtig verstanden habe, war dort kein Rohrbruch, sondern es wird dort nur etwas erneuert o.ä. Meine Frage ist nun: Hätte der Vermieter das nicht voher ankündigen müssen? Das hat mich schon etwas überrumpelt ... Oo Danke schonmal :)
9 Antworten
Kommt auf die Dauer der Unterbrechung der Wasserversorgung an, wie lange vorher sie angekündigt werden muss. Ist die Reparatur in einer Viertelstunde erledigt, dann kann man so eine kurzfristige Ansage schon mal hinnehmen. Dauert es aber Stunden, so hätte mindestens einen Tag zuvor Bescheid gesagt werden müssen - man muss sich ja entsprechend vorbereiten.
"Einen Rohrbruch machen" ist Handwerkerdeutsch für einen Rohrbruch in Ordnung bringen. Es scheint also wirklich ein Rohrbruch aufgetreten zu sein, und den kann der Vermieter schlecht ankündigen.
Wenn das Wasser nur für kurze Zeit abgestellt wird ist die kurzfristige Info zumutbar.
Sei froh, dass er überhaupt Bescheid sagt. Dem Handwerker könnte das nämlich auch egal sein, ob die Mieter Bescheid wissen oder nicht.
Rohrbruch ist ja eher was was der Vermieter nicht voraussehen konnte. Wenn es kein Rohrbruch war hätte er einen Tag vorher Bescheid geben müssen. Nimm es einfach hin, passiert ja nicht jeden Tag.
Naja, wenn es einen Rohrbruch gab, der repariert wird, dann war das wahrscheinlich nicht langfristig geplant, sondern ein Notfall.
Wenn es geplante Bauarbeiten sind, dann sollte der Vermieter schon 24 Stunden vorher Bescheid geben.