Risse in Fensterscheibe, nicht selbst verursacht. Nachweispflicht? Wer zahlt?
Hallo, am 1.1. diesen Jahres haben wir an einer Innenscheibe 2 Risse festgestellt. Einer geht vom unteren zum linken Rahmen und der zweite vom unteren Rahmen Richtung Fenstermitte. Wir habe es dem Vermieter gemeldet und der behauptet, dass es durch Fremdeinwirkung (unsere Tochter soll etwas reingeworfen haben) passiert ist. Wir wissen aber definitiv, dass dem NICHT so ist, da wir in der Silvesternacht, in der es passiert ist, gar nicht da waren und auch sicher vorher nix reinschmissen wurde. Unser Vermieter will einen Glaser bestellen, der nun nachweisen / feststellen soll, dass es Fremdeinwirkung war und natürlich die Rep.kosten auf uns abdrücken. Da wir keine Ahnung von so etwas haben wäre es schön, wenn wir Tips bekämen, woran man erkennen kann, dass der Grund mechanische oder thermische Überbelastung oder eine Vorschädigung der Glaskante ist, evtl. auch mit Foto. Unserer Meinung nach müsste man auch Spuren erkennen, wenn etwas in die Scheibe geschmissen worden wäre, oder ? Ich danke jetzt schon für zahlreiche Hinweise und Unterstützung.
3 Antworten
Wenn der Riss direkt von der Glaskante (also unter der Gummilippe) startet ist es meist ein Fehler im Glas. Bei Fremdeinwirkung müßte zudem die "Einschlagstelle" zu sehen sein. Ich denke der Glaser kann dazu eine Aussage treffen. Ein Eigenverschulden (Tocher) muß dir der Vermieter erstmal nachweisen. Außerdem sollte er doch gegen solche Schäden versichert sein!
Also die Privathaftpflichtversicherung deckt Glasbruch nicht mit ab. Ihr bräuchtet eine Hausratversicherung in welcher Glasbruch inbegriffen ist. Auch thermischer Glasbruch beginnt unter dem Gummi, also am Scheibenrand, und breitet sich meist sternförmig aus. Dazu muss kein Fehler im Glas sein. Für einen thermischen Glasbruch reicht meist ein kleiner, vorgestellter Gegenstand, welcher zu starke Teperaturunterschiede verursacht.Um das zu vermeiden, müsste spezielles ESG-Glas zum Einbau verwendet werden. Wir wissen das, da bei uns 3 x die selbe Scheibe kaputtging und der Einbauer keine Ahnung hatte.Erst als wir einen Glasermeister beauftragten, wurden wie "aufgeklärt".....
Normal gibt es eine nachweis pflicht dh er muss euch nachweisen das ihr das wart und das macht nur ein gutachter und der ist für eine scheibe zu teuer,,,und es gibt doch auch eine glasbruch versicherung