Steinschlag in der Frontscheibe und seit heute bei neuer Versicherung?
Hallo und ein gesundes neues Jahr,
Ich habe zu diesem Jahr die KFZ Versicherung gewechselt. Nun habe ich mir heute einen Steinschlag mit ordentlicher Rissbildung in der Frontscheibe eingefangen.
Jetzt habe ich ja die neue KFZ Versicherung seit heute und zusätzlich beabsichtige ich das Fahrzeug im Januar zu Verkaufen. Nur mit diesem Riss in der Scheibe kauft mir keiner mein Auto.
Was sagt denn die Versixherung wenn ich in der ersten Woche gleich nen Glasschaden melde?
Gibt es Probleme wenn ich das Fahrzeug kurze Zeit später abmelde? Die Versicherung zahlt ja mehr aus, als das ich Beitrag bezahlt habe.
Vielen Dank Stefan
5 Antworten
Was sagt denn die Versixherung wenn ich in der ersten Woche gleich nen Glasschaden melde?
Wenn dieser Steinschlag innerhalb der Vertragslaufzeit aufgetreten ist, dann hat ihn deine neue Versicherung zu zahlen. Schau dazu aber sicherheitshalber mal in deinen Vertrag, ob dieser um Mitternacht 0.00 Uhr begann oder mittags um 12.00 Uhr, dann ist natürlich auch der Zeitpunkt des Steinschlags entscheidend. Ist der Schaden somit während der Laufzeit des alten oder des neuen Vertrags aufgetreten?
Es ist natürlich so, da die Versicherung mehr auszahlen muss, als du an Beitrag zahlst wird die Begeisterung dort sehr gering sein. Hast du noch andere Verträge bei dieser Gesellschaft, die dich als Kunde dort lukrativ machen? Im Schadensfall darf auch der Vertrag gekündigt werden. Ob eine Kündigung erfolgt, kann dir hier keiner vorhersagen.
Nein, es ist mein einziger Vertrag dort. Ich wechsele fast jedes Jahr die KFZ Versicherung.
Is natürlich unglücklich, dass ich jetzt das Auto verkaufen möchte und mit nem Riss in der Frontscheibe kauft mir ja schließlich keiner das Auto ab.
Ob ich gekündigt werde ist mir ja egal, da ich die Scheibe tauchen lassen muss, die Versicherung zahlt (bis auf 150 € SB) und nachdem das Auto abgemeldet ist erlischt sowieso die Versicherung.
wenn du deine kfz-versicherung inkl. kasko abgeschlossen hast, ist das eigentlich kein problem. ggf. kostet es dich eine vereinbarte selbstbeteiligung, denn bei einem riß kann man nicht mehr reparieren, sondern es muss getauscht werden.
ich würde trotzdem kurz mit der neuen versicherung kommunizieren, damit die nicht den eindruck haben, dass du nur auf die neue mit einem vermeindlichen altschaden gewartet hast; insbesondere dann, wenn du eine kasko OHNE selbstbeteiligung hast, sprich die versicherung zahlt alles.
Du bist ab dem Moment der Vertragsunterzeichnung versichert, außer du hast deine Erstprämie nicht bezahlt und die Versicherung hat dich angemahnt, da kann es Schwirigkeiten geben, durch Prämienrückstand.
Die meisten Versicherungen geben dem Kunden den Tipp, eine
seriöse Autoglaserei zum reparieren oder austauschen der defekten
Windschutzscheibe auszusuchen.
Wo du bedenkenlos hingehen kannst, sind Profis wie z.B.
junited AUTOGLAS: ca 230 eigenständige Autoglasfachbetriebe,
überall in Deutschland verteilt,
die sich im Partnerverbund zusammengeschloßen haben und auch
Werkstattbindungsverträge machen dürfen.
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Der Autoglaser führt nur eine Reparatur aus wenn du einen Versicherungsschein vorlegst. Die Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab und du zahlst nur eine eventuelle Selbstbeteiligung!
Das ist aber keine Antwort auf die Frage!
Hey Meister1981,
falls du einen Teilkaskoschutz mit in der Police abgeschlossen hast - kein Problem: du hast ja seit dem 1.1.2016 ab 0.00 Uhr dann Versicherungsschutz!
Gruß und sonst 'nen guten Start ins Jahr 2016!
siola55