Wer bezahlt den rettungseinsatz?
Hey,
Meine kleine schwester hatte eine panikattacke in der schule, sie war damals 16. Sie hatte darrauf hin der lehrerin erzählt dass sie sich mal geritzt hat und darrauf hin hat die schule ohne einverständnis unserer eltern den rtw gerufen ob wohl mein vater gesagt hat dass er sie abholen könne. Die lehrerin bzw. Stellvertretende schulleiterin meinte es sei besser mit rtw. Sie wurde in eine psychiatrie gebracht wo man mit indirekten drohungen wie z.b. gericht oder jugendamt, sie festzuhalten damit sie unterschreibt dass sie dort bleiben will. Als wir dort waren wurde uns gesagt sie möchte dort bleiben was aber nicht stimmte, ist ja auch egal wir konnten sie daraus holen und sie war sehr froh drüber.
Jetzt zum eigentlichen problem: wir haben eine rechnung von über 100€ bekommen für diesen rtw, den wir ja gar nicht gerufen haben. Geht das denn? Meiner schwester wurde regelrecht überredet bzw. Von mehreren lehrern gedrängt dem rtw zuzustimmen. Obwohl sie anfangs es verneinte. Was kann man jetzt machen?
14 Antworten
und darrauf hin hat die schule ohne einverständnis unserer eltern den rtw gerufen ob wohl mein vater gesagt hat dass er sie abholen könne.
Ein Lehrer muss nicht erst die Eltern fragen, ob er den Rettungsdienst rufen darf. Wenn ein medizinischer Notfall vorliegt, mit dem die Lehrer nicht zurecht kommen, wird Hilfe geholt. Fertig.
Selbstverständlich können die Eltern (so sie denn erreichbar sind) darüber informiert werden, auf dass sie dazu kommen. Je nachdem, was der Rettungsdienst vorfindet, ist es ja durchaus eine Option, den jungen Menschen in die Obhut der Eltern zu übergeben, statt ihn in eine Klinik zu bringen. Das wird aber mit dem Elternteil persönlich vor Ort besprochen, nicht per Telefon.
Sie wurde in eine psychiatrie gebracht wo man mit indirekten drohungen wie z.b. gericht oder jugendamt, sie festzuhalten damit sie unterschreibt dass sie dort bleiben will.
Ein Betroffener, der seine Situation naturgemäß ganz anders wahrnimmt, mag das wohl als Drohung verstehen. Von außen betrachtet wird man deine Schwester wahrscheinlich einfach über die Konsequenzen einer Verweigerungshaltung aufgeklärt haben.
Wenn man darauf besteht, kann man so etwas wie "wenn du die Hand ins Feuer hältst, verbrennst du dir die Haut" auch als Drohung sehen.
ist ja auch egal wir konnten sie daraus holen und sie war sehr froh drüber.
Naja, was der Patient gerne möchte, ist eben nicht immer das, was ihm objektiv hilft.
Magersüchtige (auch die, die kurz vor dem Verhungern stehen) sind auch froh darüber, wenn man sie nicht zwingt was zu essen.
Jetzt zum eigentlichen problem: wir haben eine rechnung von über 100€ bekommen für diesen rtw, den wir ja gar nicht gerufen haben. Geht das denn?
Wer den Rettungsdienst gerufen hat, ist nicht relevant. Sondern der Gebührenbescheid geht an jene Person, die die Leistung in Anspruch genommen hat. Und das ist der Patient, der transportiert wird, denn der Rettungswagen erbringt rechtlich nur eine Transportleistung.
Wenn deine Schwester transportiert wurde, hat sie die Dienstleistung in Anspruch genommen. Also muss auch sie die Kosten tragen - so die Theorie. In der Praxis sind ja die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für Rettungsdiensteinsätze zu übernehmen. Bis auf die 10€ Selbstbeteiligung eben.
Dass die Rechnung nicht direkt an die Krankenkasse ging, kann z.B. daran liegen, dass die Krankenkassenkarte nicht vorlag oder die Kasse gar nicht ermittelt werden konnte. Dann schickt der Rettungsdienst den Wisch eben zum Leistungsempfänger, soll er es selbst an die richtige Adresse weiterleiten.
Meiner schwester wurde regelrecht überredet bzw. Von mehreren lehrern gedrängt dem rtw zuzustimmen.
Einmal ist tatsächlich nicht relevant, ob der Patient freiwillig transportiert wurde. Wenn ein Mensch unter Polizeibegleitung in Handschellen in die Psychiatrie gebracht wird, muss er genauso die Kosten für die Fahrt mit dem Rettungswagen tragen.
Aber offenbar ist deine Schwester ja doch freiwillig mitgefahren - wie sie zu dieser Entscheidung kam, ist auch wieder irrelevant. Und nein, auch hier ist eine Aufklärung darüber, dass man alternativ auch einen Arzt hinzuziehen kann, der die aktuelle Entscheidungsfähigkeit beurteilt und ggf. eine Zwangseinweisung anordnet, keine Drohung - sondern schlichtweg die Information über die alternative Option.
Was kann man jetzt machen?
Den Gebührenbescheid an die Krankenkasse weiterleiten.
Und du könntest mal mit deiner Schwester darüber reden, ob sie denn ein psychisches Problem hat. Wenn nein, gibts keinen Grund in der Schule so zu tun, als hätte sie eins. Wenn ja, gibts keinen sinnvollen Grund Hilfe abzulehnen.
Die Schule hat richtig gehandelt, der Einsatz geht zu Lasten der Allgemeinheit und ist durch die KK gedeckt. Mich wundert nur warum das so wenig sein soll, solche Einsätze kosten normalerweise deutlich mehr.
Der Eigenanteil an Rettungseinsätzen beträgt maximal 10 Euro.
Sehr richtig. Du nimmst mir die Worte aus dem Mund.
Wir, also Vater und Mutter, wer sonst hat die "Macht", haben eine Behandlung verweigert, also zahlen die auch. Ist doch eigentlich ganz einfach, oder?
Und wenn das Ding zwischen den Ohren so eine Verstümmelung anordnet, "wir" dem nicht einmal helfen, sollte es auch die Möglichkeit von anderen bekommen, sich umstellen zu können.
Zudem ordnet ein Arzt an, wohin die Patienten gebracht werden, nicht eine Schulleitung.
Hi,
wir haben eine rechnung von über 100€ bekommen für diesen rtw, den wir ja gar nicht gerufen haben. Geht das denn?
Das geht - wie DocPsychopath schon erwähnt hat, ist dies eine Geschäftsführung ohne Auftrag. Diese ist auch ohne explizite Zustimmung des Patienten oder seiner Sorgeberechtigten möglich - es wird dabei davon ausgegangen, dass im Sinne des Betroffenen gehandelt wird.
Der Rettungsdienst hat seine Leistung, nämlich den Transport in eine entsprechende Klinik, erbracht und darf diese natürlich auch abrechnen.
Die bessere Frage ist also: wer muss zahlen?
Da zumindest eine medizinische Indikation vorlag (bzw. nicht komplett von der Hand zu weisen ist), ist grundsätzlich erst einmal die zuständige Krankenkasse der Kostenträger. Diese erhält auch im Normalfall die Rechnung - 10 % des Betrages, mind. 5 €, max. 10 € sind allerdings als Eigenanteil zu zahlen.
Ist die Krankenkasse nicht ermittelbar, zum Beispiel, weil die eGK nicht dabei ist, wird oftmals eine Privatrechnung geschickt.
Was kann man jetzt machen?
Auch wenn die Privatrechnung in einem solchen Fall ins Haus flattert heißt es nicht, dass man unbedingt zahlen muss.
Krankenkasse anrufen, Kostenübernahme klären und Rechnung einreichen - damit ist in den allermeisten Fällen das Thema ohne großes Drama erledigt.
LG
Ja, das geht. Im Recht gibt es eine Konstruktion, die heisst: Geschäftsführung ohne Auftrag.
Damit wird abgesichert, dass Leute Kosten ersetzt bekommen, die zum Besten anderer handeln, wenn die Zustimmung nicht eingeholt werden kann. Wenn jemand z.B. bei einem Brand dein Haus löscht, ohne dich vorher zu fragen, bekommt er die Kosten von dir ersetzt. Denn er konnte davon ausgehen, dass du das wollen würdest.
Ob das in deinem Fall vergleichbar ist, würde ich bezweifeln. Die Selbstverletzung war vermutlich kein akuter Notfall, der Handeln innerhalb von Minuten erforderte. Ich setze mal voraus, dass sie das schon länger tut. Da wäre die Elternzustimmung möglich gewesen und sowieso ein anderer Transport angebracht als der Rettungsdienst.
Allles unter der Voraussetzung, dass eben nicht noch etwas Notfallmässiges dabei war, wie etwa grosser Blutverlust.
In dem geschilderten Szenario wäre der Rechnungsempfänger daher m.E. die Kommune oder wer immer Schulträger ist. Das würde ich der Feuerwehr, oder wer immer die Rechnung übersendet, mitteilen.
Allerdings rechne fest damit: sie werden auf den Kosten bestehen. Wenn die "Rechnung" in Wirklichkeit keine ist, sondern ein Gebührenbescheid, musst Du binnen eines Monats den Widerspruch erheben.
Alles richtig, bis auf eine Kleinigkeit.
In dem geschilderten Szenario wäre der Rechnungsempfänger daher m.E. die Kommune oder wer immer Schulträger ist.
Da es sich hierbei nicht um einen Schul- oder Wegeunfall gehandelt hat, wäre die normale Krankenkasse der zuständige Kostenträger.
Um was genau es sich handelt, ist ja gar nicht so eindeutig ersichtlich. Da kann noch viel dahinter stehen.
Die KK wäre allerdings nicht der Kostenträger. Der ist zunächst der Patient. Die KK kann eventuell für ihn eintreten. Wenn sie das nicht muss, bleibt die Rechnung beim Patienten.
Das Prinzip Versicherung scheint schwer verständlich zu sein.
Das Prinzip Versicherung scheint schwer verständlich zu sein.
Nein, eigentlich nicht.
Zum einen besteht eine Versicherungspflicht, zum anderen hat die GKV die gesetzliche Verpflichtung, für bestimmte Leistungen einzutreten. Da ist eben sie doch der Kostenträger.
Für genau solche Fälle gibt es die Regelungen des SGB V und die Krankentransport-Richtlinie des GBA.
VIELEN DANK! Wir werden auch am montag uns darum kümmern, es hatte sich auch herrausgestellt das die selbstverletzung eher ein jugendlicher leichtsinn war, sie ebenfalls keine therapie benötigte da es sich um eine trennung handelte. Aber gut das können wir auch dann alles vorlegen. Danke für deinen ausführlichen beitrag
Ob das jugendlicher Leichtsinn war, ist für die Kostenfrage irrelevant. Noch der Zusatz: die Beiträge verwechseln den Rechnungsempfänger (Zahlungsverpflichteten) und denjenigen, der dem die Kosten ggf. ERSETZT (Krankenversicherung). Die Versicherung ist nicht der Kostentragepflichtige, sondern KANN u.U., verpflichtet sein, dem die Kosten zu ersetzen.
Wenn sie diese Verpflichtung nicht hat, bleibt der Ursprüngliche darauf sitzen. Deshalb ist es nicht ratsam, auf die Kasse zu vertrauen und die Widerspruchsfrist verstreichen zu lassen. Wenn die FW, die auf dem Gebiet Profi ist, die Rechnung nicht von vorherein an die Kasse (GUVV) geschickt hat, wird sie wissen, warum...
Das nur als Warnung.
Danke wirklich dass du dir so viel nimmst und antwortest.
Das ist der Eigenanteil, den der Patient - in diesem Falle die Eltern - zu bezahlen hat. Der Einsatz an sich hat mehr gekostet.