Einbürgerung und Straftaten?
Hallo ihr lieben,
ich bin 22 und lasse ich mich einbürgern und muss angeben ob ich jemals vorbestraft worden bin. Mit 16 Jahren fuhr mein Kumpel das Auto meine Vaters und baute einen Unfall mit einem geparkten Fahrzeug. Bei seiner Fahrerflucht habe ich leider beigetragen und bin als "Beihilfe zur Fahrerfluch und unerlaubtes Fahren eines Fahrzeugs" angeklagt worden. Wir haben vor der Polizei und den Richter alles zugegeben und haben uns auch bereit erklärt die Konsequenzen zu ertragen und uns dafür verantwortlich zu machen. Wir bekamen beide sechs Monate Führerscheinsperre und 50 Sozialsstunden. Es ist alles sechs Jahre her und im Führungszeugnis steht auch nichts. Vor zwei Jahren habe ich mein Führerschein gemacht und musste einen MPU Test wegen diese Vorstrafe machen. Alles bestanden, den Führerschein darf ich jetzt stolz besitzen
Soll ich also etwas eintragen oder nicht?
Danke euch!
5 Antworten
Die Sache steht lediglich im Erziehungsregister und daraus dürfte die für die Enbürgerung zuständige Behörde keine Auskunft erhalten.
Es kann allerdings sein, daß man sich bei Straßenverkehrsamt erkundigt, dann kommt es raus.
Wenn sie nach Straftaten fragen, wollen sie vollständige und wahrheitsgetreue Angaben. Es kann sonst sein, dass dir später mal einer einen Strick daraus dreht von wegen Erschleichen der Staatsbürgerschaft. Und dann siehst du alt aus, sehr alt.
Wenn sie es wegen Jugendstrafe als Bagatelle nicht beachten, dann sei's drum. Aber es gehört zur Vollständigkeit und Wahrheitstreue.
Die Tat ist getilgt, aber ich meine, eintragen muss man trotzdem.
Vielen Dank! Ich finde es sehr hilfreich! Sollte der Lebenslauf tabellarisch oder ein Essay über mich sein?
Dankeschön!
Ob Du etwas einträgst oder nicht, spielt keine Rolle. Du wirst ja auch nicht unsichtbar dadurch, dass Du Dir die Augen zuhältst.
Worauf es ankommt ist, wie der Entscheider über Deinen Einbürgerungsantrag die Geschichte beurteilt. Erfahren wird er sie sowieso. Schreib also alles in den Antrag und warte ab. Vielleicht fällt Dir ein Satz über Deine Reue ein, den Du im Lebenslauf unterbringen kannst. Tenor: Tut mir leid und ich will‘s nicht wieder tun.
Das weiß ich nicht, in München wird es nicht verlangt. Allerdings musste ich hier fast 1,5 Jahre warten, bis ich die Einbürgerungszusicherung bekommen habe. Ich wünsche Dir eine rasche Bearbeitung deines Antrags.