Einbürgerung und Straftaten?

5 Antworten

Die Sache steht lediglich im Erziehungsregister und daraus dürfte die für die Enbürgerung zuständige Behörde keine Auskunft erhalten.

Es kann allerdings sein, daß man sich bei Straßenverkehrsamt erkundigt, dann kommt es raus.

Wenn sie nach Straftaten fragen, wollen sie vollständige und wahrheitsgetreue Angaben. Es kann sonst sein, dass dir später mal einer einen Strick daraus dreht von wegen Erschleichen der Staatsbürgerschaft. Und dann siehst du alt aus, sehr alt.

Wenn sie es wegen Jugendstrafe als Bagatelle nicht beachten, dann sei's drum. Aber es gehört zur Vollständigkeit und Wahrheitstreue.

Die Tat ist getilgt, aber ich meine, eintragen muss man trotzdem.

Vielen Dank! Ich finde es sehr hilfreich! Sollte der Lebenslauf tabellarisch oder ein Essay über mich sein?

Denbir  04.07.2018, 20:26

Das weiß ich nicht, in München wird es nicht verlangt. Allerdings musste ich hier fast 1,5 Jahre warten, bis ich die Einbürgerungszusicherung bekommen habe. Ich wünsche Dir eine rasche Bearbeitung deines Antrags.

Subroser 
Beitragsersteller
 05.07.2018, 13:20
@Denbir

Dankeschön!

Ob Du etwas einträgst oder nicht, spielt keine Rolle. Du wirst ja auch nicht unsichtbar dadurch, dass Du Dir die Augen zuhältst.

Worauf es ankommt ist, wie der Entscheider über Deinen Einbürgerungsantrag die Geschichte beurteilt. Erfahren wird er sie sowieso. Schreib also alles in den Antrag und warte ab. Vielleicht fällt Dir ein Satz über Deine Reue ein, den Du im Lebenslauf unterbringen kannst. Tenor: Tut mir leid und ich will‘s nicht wieder tun.