Rettungssanitäter mit Berufserfahrung wird nicht anerkannt?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

ehrlich - Du sprichst in Rätseln.

Rettungssanitäter mit Berufserfahrung wird nicht anerkannt?

Wofür nicht anerkannt?

Im Allgemeinen wird eine hauptberufliche Tätigkeit als RS schon als "Berufserfahrung" anerkannt - nur ist es eben "Berufserfahrung als RS", nicht in einem Ausbildungsberuf.

Und genau das ist meist mit "einschlägiger Berufserfahrung" gemeint - Berufserfahrung in einem Ausbildungsberuf.

Die geleisteten Dienste kann man dir nicht absprechen - dass besagte Berufserfahrung aber nicht zwangsläufig als Grundlage dient/dienen kann, steht auf einem anderen Blatt.

Wie ist es wirklich gesetzlich geregelt?

Dazu wäre zumindest mal ein µ an zweckdienlichen Informationen sinnvoll, um nicht komplett ins Blaue zu raten.

Immerhin ist ist eine Ausbildung

Der Rettungssanitäter ist eine Qualifikation - eine Ausbildung, synonym zu einer Berufsausbildung, ist er eben nicht.

es macht keinen unterschied, ob es eine 2 jährige Berufsausbildung eine 3 Jährige Berufsausbildung

Abhängig von der Fragestellung macht das sehr wohl einen Unterschied.

Ganz platt: nur, weil man mit einem gewissen Titel eingestellt werden kann, ist es keine anerkannte Ausbildung.

LG

FrageAntwort03 
Beitragsersteller
 25.05.2020, 17:04

Danke sehr

Mit welcher Begründung sollte dass denn keine Berufserfahrung sein? Du hast ja schliesslich auf dem Beruf gearbeitet.

Und egal ob das ein Ausbildungsberuf ist oder nicht, nach meinem Verständnis von "Berufserfahrung" ist das alles was du bisher gearbeitet hast, ob darauf ausgebildet oder nicht.

Könnte es sein dass das mit der Ausbildung zum NFS verwechselt wurde und deshalb nur als Ausbildungszeit angesehen wird?

FordPrefect  25.05.2020, 14:33
Mit welcher Begründung sollte dass denn keine Berufserfahrung sein? Du hast ja schliesslich auf dem Beruf gearbeitet.

Nein. RS war noch nie ein Beruf, nur der Rettungsassistent war das bis 2014. Mit der Neufassung des NotSanG ist das 2012 ersatzlos weggefallen. RS ist daher nur eine Qualifikation, keine Berufsausbildung; genau so steht es auch in allen Regelungen der Länder. Die Überlegungen, diese Jahre zumindest anzurechnen, hat der Bundesrat seinerzeit abgelehnt.

Zitat aus der 903. Sitzung des Deutschen Budesrates vom 23.11.2012:

"Abgelehnt wurde auch die Empfehlung, die Ausbildung zum Rettungssanitäter im Rahmen der NotSan-Ausbildung anzuerkennen. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten hatte dies mit dem Hinweis auf ehrenamtliche Kräfte angeregt:"

Zitat Ende, https://www.rettungsdienst.de/news/bundesrat-spricht-sich-gegen-rs-anerkennung-aus-33835

schleudermaxe  25.05.2020, 14:16

Seit wann bitte ist denn RS ein Beruf?

FrageAntwort03 
Beitragsersteller
 25.05.2020, 14:37

Ich weiß das es kein anerkannte Beruf ist. Also wenn man auch 3 volle Jahre im Rettungsdienst tätig sind, werden diese 3 Jahre nicht als Erfahrung im Rettungsdienst anerkannt ?

FordPrefect  25.05.2020, 14:39
@FrageAntwort03

Nein. Wie auch? Kein Beruf, ergo keine Berufserfahrung.

schleudermaxe  25.05.2020, 17:20
@FrageAntwort03

Beim AG vielleicht, wer stellt schon Frischlinge ein? Nur, den gibt es ja nicht.

FrageAntwort03 
Beitragsersteller
 25.05.2020, 14:10

Der Meinung bin ich auch, doch meisten wird es abgelehnt. Ich mache meine Ausbildung zum Not San und arbeite als RS am Wochenende, dann habe ich in diesen 3 Jahre Berufserfahrung als RS im Rettungsdienst. Doch dies wird mir dann nicht anerkannt. Gibt es dafür eine Gesetzes Grundlage?

Kuestenflieger  25.05.2020, 14:17
@FrageAntwort03

das war keine volle drei jahre !

nur über die jahre verteilte einsätze , kommt bei vielen bereitschaften vor .

FordPrefect  25.05.2020, 14:25
@FrageAntwort03
dann habe ich in diesen 3 Jahre Berufserfahrung als RS im Rettungsdienst.

Nein, eben nicht. Deine Einsätze als RS sind keine Berufserfahrung, weil RS kein anerkannter Beruf ist. Zählt nur als Weiterbildung / Qualifikation.

Doch dies wird mir dann nicht anerkannt. Gibt es dafür eine Gesetzes Grundlage?

Ja. Das NotSanG.

https://www.gesetze-im-internet.de/notsang/BJNR134810013.html

RedPanther  25.05.2020, 20:50
@FrageAntwort03
arbeite als RS am Wochenende, dann habe ich in diesen 3 Jahre Berufserfahrung als RS im Rettungsdienst

Rechne das doch mal um, wie viele Monate Tätigkeit das in Vollzeit wären.

Und klar ist, dass du eine Tätigkeit als RS (also als HiWi) nicht als "Berufserfahrung als NotSan" anerkennen kannst.

FrageAntwort03 
Beitragsersteller
 25.05.2020, 23:00
@RedPanther

das macht 9,5 Monate für 30 Tage im Monat, knapp ein Jahr , also wäre ich 1 Jahr im Rettungsdienst tätig und diese Erfahrung könne ich einbringen

Da wird alles stimmen, denn eine diesbezügliche Anerkennung ist ja für keinen wichtig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
FrageAntwort03 
Beitragsersteller
 25.05.2020, 14:11

Kannst du konkreter werden? Mir geht es nur darum, das es als Berufserfahrung im Rettungsdienst gilt.

schleudermaxe  25.05.2020, 14:16
@FrageAntwort03

Kann ja nicht, weil RS kein Beruf ist, Zitat:

Der Rettungssanitäter ist kein anerkannter Ausbildungsberuf[5], sein Abschluss ist ein Zeugnis.

Der Bundesfinanzhof erkennt den Rettungssanitäter lediglich als Berufsausbildung im Sinne des Steuerrechts an.[6]

Das Zeugnis 'Rettungssanitäter' kann schon im Rahmen eines 520-stündigen Lehrgangs (13 Wochen bei einer 40-Stunden-Woche) erlangt werden.

FordPrefect  25.05.2020, 14:23
@schleudermaxe
Der Rettungssanitäter ist kein anerkannter Ausbildungsberuf

Ganz genau. Bis 2014 war es als Vorstufe zum Rettungsassistenten anerkannt (mit vielen Quereinsteigern), aber das ist längst Geschichte.

Hallo, ich habe heute erfahren das Rettungssanitäter mit 3 Jahre Berufstätigkeit keine Berufserfahrung anerkennen lassen können, trotz jahrelanger Tätigkeit im Rettungsdienst.

Ich vermute mal, hier geht es um die Anerkennung der Berufsjahre im Falle der weitergehenden Ausbildung zum Notfallsanitäter bzw. Rettungsassistenten, bzw. anderweitigen Berufswegen; ggfs. auch i.S.d. SGB. Ansonsten ergibt der Satz eigentlich keinen Sinn.

Gemäß NotSanG ist das in der Tat nicht möglich. Das war zwar in der Vorschlagsliste bei der Neufassung 2012, wurde aber seitens der Länder abgelehnt. Mit Aufhebung des früheren RettAssG zum 31.12.2014 kann eine Anerkennung dieser erworbenen Fähigkeiten seither nur noch als Qualifikation im Sinne der Nachfolgeregelung stattfinden; damit sind auch die geleisteten Zeiten nicht als berufs- sondern nur als Qualifikationszeiträume anrechenbar.

Oder anders ausgedrückt: Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist in D keine vollwertige Berufsausbildung (mehr). Bis 2014 war das als Vorstufe zum Rettungsassistenten noch möglich, seither nicht mehr.

Wo wird das nicht anerkannt und warum ist das wichtig?

FrageAntwort03 
Beitragsersteller
 25.05.2020, 14:39

Ich möchte nach der Ausbildung eine 2 jährige Weiterbildung machen, doch daür benötigt man in den meisten Fällen Berufserfahrung.

Oponn  25.05.2020, 14:43
@FrageAntwort03

Nach der Ausbildung zum was möchtest du eine Weiterbildung zum was machen?

FrageAntwort03 
Beitragsersteller
 25.05.2020, 14:47
@Oponn

Änästhesie und Intensivmedizin, ich weiß das es auch da Problematisch wird, aber ich suche nach Möglichkeiten.

Oponn  25.05.2020, 14:50
@FrageAntwort03

Nach welcher Ausbildung möchtest du welche Weiterbildung machen?

Änästhesie und Intensivmedizin

Was meinst du damit genau? Krankenpfleger?

FrageAntwort03 
Beitragsersteller
 25.05.2020, 14:55
@Oponn

Ich habe gehört, das man dafür keine Umschulung braucht, da es auch ein Beruf im Gesundheitswesen ist... also kann es dann möglich sein, den Titel Krankenpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin zu erhalten, lustig wäre der Titel Notfallsanitäter für Intensivmedizin und Anästhesie zu bekommen .

Oponn  25.05.2020, 14:57
@FrageAntwort03

Verstehe ich immer noch nicht. Was bist du nach deiner Ausbildung und zu was willst du dich weiter bilden?

SaniOnTheRoad  25.05.2020, 16:22
@FrageAntwort03
Ich habe gehört, das man dafür keine Umschulung braucht, da es auch ein Beruf im Gesundheitswesen ist...

Das entbehrt sich jeder Grundlage.

Selbstverständlich ist die abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf für die Weiterbildung in der Fachpflege Zugangsvoraussetzung.

 also kann es dann möglich sein, den Titel Krankenpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin zu erhalten

Unter den gegebenen Umständen: nein.