Kindergeld beim Master auch mit einjähriger Pause?
Hallo zusammen,
da mein Bachelor-Abschluss langsam in greifbare Nähe kommt, stellt sich mir eine Frage die jedoch nicht leicht zu beantworten ist. Ich möchte nach meinem Bachelor ein Jahr berufstätig sein und nicht direkt nach dem Bachelor den Master machen. Nun weiß ich, dass man bei einem konsekutiven Masterprogramm auch während der Master-Zeit Kindergeld beziehen kann (solange man nicht 26 Jahre alt ist).
Was ist aber, wenn ich ein Jahr dazwischen Pause mache?
Und meine zweite Frage wäre: Mal angenommen ich würde das in einem berufsbegleitenden Masterprogramm in Kombination mit einer Arbeitsstelle von 30h/Woche machen:
würde durch die Anstellung mit der Wochenarbeitszeit (30h) mein Kindergeldanspruch erlöschen, obwohl ich meinen Master mache und immatrikuliert bin?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
1 Antwort
Nun weiß ich, dass man bei einem konsekutiven Masterprogramm auch während der Master-Zeit Kindergeld beziehen kann ( solange man nicht 26 Jahre alt ist).
Also Kindergeldanspruch geht nur bis zum 25. Lebensjahr!
Laut "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 17 gilt folgendes:
Geht ein Kind keiner anspruchsschädlichen Erwerbstätigkeit nach, kann es auch nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums berücksichtigt werden.
Eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium sind grundsätzlich abgeschlossen, wenn sie das Kind zur Aufnahme eines Berufs befähigen. Wenn das Kind später eine weitere Ausbildung aufnimmt (z. B. Meisterausbildung nach mehrjähriger Berufstätigkeit aufgrund abgelegter Gesellenprüfung oder Masterstudium nach mehrjähriger Berufstätigkeit), handelt es sich um eine Zweitausbildung.
Und bei einer Zweitausbildung bzw. einem Zweitstudium ist die 20 Wochenstunden-Grenze zu beachten!
...würde durch die Anstellung mit der Wochenarbeitszeit (30h) mein Kindergeldanspruch erlöschen, obwohl ich meinen Master mache und immatrikuliert bin?
Antwort hierzu ist eindeutig - ja! Es sind max. 20 Wochenstunden erlaubt und bis längstens zum 25. Lebensjahr ;-))