Vermieterpfandrecht bei fremden Eigentum?
Mein Freund hat mir letztes Jahr eine Einbauküche gekauft. Er hat den Kaufvertrag allein mit dem Käufer abgeschlossen.
Da ich jetzt mit meinem Freund zusammen gezogen bin wollten wir die Küche gern verkaufen da wir jetzt wo wir wohnen eine enthalten haben.
Es haben sich auch Käufer gefunden. Da ich noch minimale Mietschulden habe die auch begleiche und mit dem Vermieter drüber sprechen wollte er mit sich aber nicht reden ließ kamen wir auf die Einbauküche zu sprechen.
Da erwähnte ich das es nicht meine ist sondern die von meinem Freund weil er sie gekauft hat.
Der Vermieter möchte nun die Küche einbehalten und macht von seinem Vermieterpfandrecht gebrauch. Wenn ich die Küche an die Käufer herausgebe stellt er gegen mich Strafanzeige. Darf er das ? Und kann er einfach so die Küche behalten trotz das sie meinem Freund gehört?
Ich habe gelesen das nur meine Dinge pfändbar sind und nur die man nicht zum Leben braucht ?
Ich selbst hab mir nun einen Anwalt genomm. Trotzdem würde ich gern wissen vorab ob er es darf denn mich belastet dies sehr. War daher auch schon bei der Polizei weil die Käufer die Küche über eBay ersteigert haben.
Danke für Antworten
3 Antworten
Im Gesetz ist genau definiert, was "pfändbare Gegenstände" sind, und dies bezieht sich auch auf das Vermieterpfandrecht. Dies ist im §811 ff ZPO definiert. Ich zitiere mal nur den einen Satz aus der Liste, was NICHT pfändbar ist und für dich relevant ist:
die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen,
insbesondere Kleidungsstücke, Wäsche, Betten, Haus- und Küchengerät,
soweit der Schuldner ihrer zu einer seiner Berufstätigkeit und seiner
Verschuldung angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf; ferner Gartenhäuser, Wohnlauben und ähnliche Wohnzwecken dienende Einrichtungen, die der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unterliegen und deren der Schuldner oder seine Familie zur ständigen Unterkunft bedarf
Damit dürfte die Sache schon klar sein und es spielt somit auch keine Rolle, wer Eigentümer der Küche ist.
Das hätte der Vermieter wohl gerne so! Eine Küche gehört zu den nicht pfändbaren Gegenständen. Elektrogeräte wie Mikrowelle im Prinzip schon aber nur dann wenn Sie hochwertig sind und einen dementprechenden Verkaufserlös versprechen.
Wenn Die Küche nicht dir gehört kannst DU über eine Rechnung nachweisen dass Sie nicht in deinem Eigentum steht. Damit ist der Fall vom Tisch!
Ja dann gilt doch der Kaufvertrag auch als Nachweis
Da ich noch minimale Mietschulden habe die auch begleiche.............
Was verstehst Du unter minimal und welche konreten Absprachen zum Thema Begleichung der Rückstände wurden getroffen?
Wo will der Vermieter denn diese Küche bis zu Begleichung Deiner / Eurer Schulden "lagern" ?
Nein die Küche gehört rechtlich nicht mir sondern meinem Freund.