Wie und wann bezahlt man das Mobiliar vom Vormieter?

6 Antworten

Der Vormieter gibt am 30.11. oder 02.12.19 die Mietwohnung nicht an dich sondern an den Vermieter nach Mietende heraus. Zu diesem Zeitpunkt würde die von dir bis dahin bereits gekaufte Küche in der Wohnung stehen, vorausgesetzt, der Vormieter hat sie tatsächlich dort stehen lassen.

Der Vermieter muss also informiert sein, dass Gegenstände des Vormieters (Küche) in der Wohnung verbleiben, weil die Küche inzwischen dein Eigentum geworden ist. Du bist aber noch nicht Mieter, weil dein Mietbeginn erst für den 15.12.19 vertraglich festgelegt wurde.

Also musst du eine (entgeltliche?) Vereinbarung mit dem Vermieter finden, die dir das Abstellen jener Küche in der Mietwohnung bis zu deinem Mietbeginn erlaubt. Du kannst den Vermieter nicht zu dieser Vereinbarung zwingen.

Du solltest in jedem Fall einen Kaufvertrag abschließen, in dem genau festgehalten wird welche Möbel / Elektrogeräte Du im Einzelnen erwirbst.

Und auch eine Zahlung bitte ausschließlich auf nachweisbare Art - am besten via Überweisung auf das Konto des/r Verkäufer(s)/in.

Ansonsten - wenn Dein Vertrag bereits abdem 15.12. läuft und Du ab dann Miete bezahlst, dann hat der Vormieter bis dahin die Wohnung zu räumen.

Deine 1. Wohnung ? - Kenntnis zum Thema Restwert für diese Küchenmöbel - hast Du einen "akzeptablen" Preis ausgehandelt?

Die Gefahr, dass er die Küche mitnimmst musst du eher nicht haben - ein Ausbau bei einer Küche lohnt sich in den allerseltensten Fällen und. Aber wieso zieht der Vormieter erst zum 30.12 aus wenn du die Wohnung zwei Wochen vorher schon anmietest

Anorthlane 
Beitragsersteller
 23.11.2019, 14:05

Oh da habe ich mich verschrieben..er zieht zum 30.11. aus

LePetitGateau  23.11.2019, 14:06
@Anorthlane

Achsooo okay ;) Dann würde ich auch sagen wenn du die Schlüssel erhälst - Haltet das am Besten schriftlich fest. Bei Wohnungsübergabe hast du dann auch Zeugen die im Zweifel bestätigen wenn die Küche weg ist oder Geräte fehlen usw

Du bezahlst die Kueche zu dem Zeitpunkt, zu dem du es mit dem Verkaeufer vereinbart hast. Gibt es keine entsprechende Vereinbarung, dann halt sofort.

Wieso läuft DEIN Mietvertrag ab 15.12. wenn der Vormieter noch bist 31.12. die Wohnung besetzt hat? Dann muss er auch die Miete noch zahlen.

Und ob du ihm seinen Schrott abkaufst, musst du ganz alleine entscheiden. Soller das doch selbst "entsorgen"