Privatkauf, was passiert wenn ich in Verzug gerate?

7 Antworten

dann gelten die gesetztlichen Bestimmungen von deinem Land.

z.b. https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/zahlungsverzug

Unter Fälligkeit ist der Zeitpunkt zu verstehen, zu dem der Gläubiger die Forderungen beglichen haben will. Dies ist beispielsweise in einem Vertrag festgehalten, aus dem sich ergibt, wann der Schuldner die Leistung zu bezahlen hat. So kann der Rechnungsbetrag sofort fällig sein oder erst zu einem bestimmten Datum. Trotz Fälligkeit einer Forderung gerät der Schuldner allerdings nicht automatisch in Verzug. Dies geschieht erst, wenn er nach der Fälligkeit seiner Leistung gemahnt wird und daraufhin nicht leistet.

zuerst gibt es nur Mahnungen, reagierst du darauf nicht dann kann er vor Gericht ziehen und das kann dann teuer für dich werden

Die Kosten für den Mahnbescheid, einen eventuell eingeschalteten Anwalt und die Gerichtskosten müssen zunächst vom Antragssteller übernommen werden. Ist die Forderung allerdings berechtigt, können die Kosten dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. Wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, müssen die Kosten zunächst vom Gläubiger selbst bezahlt werden. Sie können aber, nebst Zinsen, innerhalb von 30 Jahren vom Schuldner zurückgefordert werden.

Naja was soll ich sagen, schau ins Gesetz §280 I, II, 286ff BGB.

Pünktlich zahlen.

Wenn für die Zahlung der 1.2. (=Samstag) als fixes Datum vereinbart war, dann gilt zunächst einmal gem. § 193 BGB der nächste Werktag, also Montag, der 3.2.2020, als Fristende. Soweit die Zahlung bis zum 3.2. nicht beim Verkäufer ist, befindest du dich grundsätzlich automatisch im Verzug gem. § 286 Abs. 1 BGB. Eine Mahnung ist gem. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht erforderlich.

  • Als Folge des Verzugs kann der Verkäufer zunächst einmal Verzugszinsen von Dir verlangen. Bei Verbrauchern beträgt die Höhe der Verzugszinsen gegenwärtig 4,12 % p.A. Soweit du am 7.2. zahlst und der Wert der Wohnungseinrichtung nicht gerade astronomisch hoch sein sollte, ist der Zinsanspruch verschwindend gering. Es gibt genug Zinsrechner im Internet wo du die Zinsen einmal ausrechen könntest (z.B. https://basiszinssatz.de/zinsrechner/index.php).
  • Teuer könnten dagegen sonstige Verzugsfolgeschäden sein, wie z.B. die Beauftragung eines Rechtsanwalts oder Inkassobüros zur Durchsetzung des Anspruchs. Der Verkäufer wäre grundsätzlich berechtigt, diese Kosten von Dir ersetzt zu verlangen.
  • Unter Umständen kommt zudem ein Rücktritt vom Kaufvertrag gem. §§ 323 Abs. 1 u. 2 Nr. 2, 346 Abs. 1 BGB in Betracht. In der vorliegenden Konstellation dürfte der Verkäufer aber wohl kein Interesse daran haben, den Vertrag rückabzuwickeln.
  • Je nachdem wie die Ratenzahlungsabrede ausgestaltet ist kann es zudem sein, dass die gesamte Summe sofort fällig wird, wenn du eine Zahlungsfrist verstreichen lässt.
Chavez2012 
Beitragsersteller
 30.01.2020, 11:39

Danke, dass heißt im Klartext um keine Probleme zu erhalten, muss das Geld allerspätestens bis zum 03.02 auf das Konto des Verkäufers landen, obwohl der 01.02 als Datum vereinbart wurde? Ist ein Samstag also kein Werktag?

uni1234  30.01.2020, 11:42
@Chavez2012

Samstag ist grundsätzlich ein Werktag, wird im Rahmen von § 193 BGB aber wie ein Sonn- oder Feiertag behandelt.

Du gehörst also zu der Sorte Kunden, auf die man als Verkäufer auch verzichten könnte?

Die juristisch korrekte Antwort spare ich mir, denn wegen eines Verzuges von einer Woche wird niemand mit der vollen juristischen Breitseite auf dich schießen - es sei denn es handelt sich um einen immens hohen Betrag.

Freunde macht man sich aber auf diese Weise nicht und wenn du dir in Zukunft keine überflüssigen zusätzlichen Kosten aufhalsen willst würde ich an deiner Stelle die Handlungsweise überdenken.