Als Vormieter Küche an neue Mieter verkauft?

2 Antworten

Ihr habt bereits Euer Geld. Da seid Ihr schon mal auf der sicheren Seite.

Nun wollen die Nachmieter auch was für das Geld bekommen.

Wenn nicht irgend etwas ganz doofes dazwischen kommt, werden sie auch am 31. einziehen.

Sollte sich wider Erwarten die Möglichkeit zum Einzug um ein paar Tage verzögern, wird der Kaufvertrag eben erst ein paar Tage später gültig.

Sollte sich wider Erwarten ergeben, dass sie aus irgend einem Grund noch nicht einziehen können, wird der Kaufvertrag nicht gültig und Ihr müsstet das Geld zurück zahlen und Euch ggf. darum kümmern, dass ein anderer Mieter die Küche kauft oder dass Ihr sie ausbaut und entsorgt oder anderweitig verwertet.

Da die Klausel sehr neutral gehalten ist, käme es noch nicht einmal darauf an, ob das Verschulden für den Nichteinzug bei den Vormietern liegt oder vielleicht beim Vermieter oder an einem ganz anderen Ereignis.

In dem Kaufvertrag ist die Klausel enthalten "Der Kaufvertrag wird bei Einzug gültig". Können die Mieter, falls sie doch nicht einziehen das Geld zurückverlangen?

Grundsätzlich ja.

Euer Kaufvertrag ist unter der aufschiebenden Bedingung des Einzugs geschlossen.

Können die Käufer nicht einziehen, ist die Bedingung nicht erfüllt und der Kaufvertrag wird nicht wirksam.

Rockcrawler4x4 
Beitragsersteller
 25.05.2020, 17:53

aber wenn die neuen Mieter schon gezahlt haben, ist doch Angebot -> Annahme durch Bezahlung -> geschlossen

VirageXO  25.05.2020, 17:54
@Rockcrawler4x4
aber wenn die neuen Mieter schon gezahlt haben, ist doch Angebot -> Annahme durch Bezahlung -> geschlossen

Nein.

§ 158 Abs. 1 BGB:

Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung mit dem Eintritt der Bedingung ein.

Kurz gesagt: Ohne Einzug kein Kaufvertrag.