Resturlaub nach der Aussteuerung?
Gehe im Februar 2017 in die Nahtlosregelung nach Paragraph 145 III SGB. Im September 2017 gehe ich in die Altersrente. Habe noch Urlaubsanspruch von 2016. Wird der mit dem ALG I verrechnet, oder darf der auch ausgezahlt werden. Bin noch ungekündigt.
3 Antworten
Urlaub der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann wird nach § 7 Abs. 4 ausgezahlt.
Wenn Du nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Urlaubsabgeltung bekommst, ruht für diese Zeit das ALG I. Es ist keine Sperre, der Anspruch bleibt bestehen aber der Zeitpunkt des Arbeitslosengeldbezugs verschiebt sich entsprechend den ausgezahlten Urlaubstagen nach hinten.
Da du den Urlaub nicht mehr in Form von Freizeit bekommen kannst, ist nur eine Abgeltung möglich.
wird ausgezahlt