Ausbildungsabbruch und Urlaubsanspruch?

4 Antworten

Da ich eine neue Stelle gefunden habe Frage ich mich was mit meinen Resturlaub ist.

Du beendest das Ausbildungsverhältnis zum Ende den Juni 2018. Damit hat es in diesem Kalenderjahr (wenn das Beendigungsdatum der 30.06. ist) genau 6 Monate bestanden.

Dein Urlaubsanspruch beträgt also 6/12 des vereinbarten Jahresurlaubs (1/12 für jeden vollen Beschäftigungsmonat in diesem Kalenderjahr). Würde das Ausbildungsverhältnis nach dem 30.06. enden, hättest Du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, mindestens (bei entsprechender Vereinbarung zu anteiligen Berechnung, wenn es mehr als nur den gesetzlichen Urlaub gibt) aber auf den gesamten gesetzlichen Urlaub.

Wenn Du noch Resturlaub aus dem Kalenderjahr 2017 hast, weil Du diesen Urlaub aus dringenden betrieblichen oder persönlichen (z.B. Erkrankung) bisher nicht nehmen konntest, bleibt Dir auch der erhalten.

Für Deine Ansprüche spielt es keine Rolle, werd da Ausbildungsverhältnis beendet und wie und warum es beendet wird.

Der anteilige Urlaub aus 2018, den Du bis zum Ende des Ausbildungsverhältnisses nicht mehr nehmen kannst, muss Dir ausgezahlt werden - Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 4:

Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Der Urlaub aus 2017, der aus dringenden betrieblichen Gründen nicht mehr bis zum 31.03.2018 genommen werden konnte, kann zwar nicht mehr abgegolten werden, aber es besteht ein Schadenersatzanspruch, der in seiner Höhe der Abgeltung entspricht - es läuft also praktisch auf das Gleiche hinaus!

Ergebnis:

Du hast also Anspruch auf Resturlaub/anteiligen Urlaub aus 2017 und 2018, der ausgezahlt werden muss, wenn Du ihn bis zum Ausbildungsende nicht mehr nehmen kannst!

Ergänzung zur Höhe des Urlaubs:

Bist Du volljährig (wovon ich im 3. Lehrjahr ausgehe), hast Du entweder den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen (entsprechend einer 6-Tage-Woche; das sind 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche usw.) oder eventuell einen einzel- oder tarifvertraglich vereinbarten höheren Anspruch, den Du im Ausbildungsvertrag findest oder beim Arbeitgeber/Personalbüro erfragen musst.

Minderjährige haben folgende Mindesturlaubsansprüche: >> 30 Werktage, wenn sie am Anfang des Kalenderjahres noch nicht 16, >> 27 Werktage, wenn sie am Anfang des Kalenderjahres noch nicht 17, und >> 25 Werktage, wenn sie am Anfang des Kalenderjahres noch nicht 18 sind.

Pelow96 
Beitragsersteller
 15.06.2018, 14:18

Danke

Guten Morgen,

du hast pro Monat 2,5 Tage Urlaubsanspruch. Daher hast du auf jedefenfall bei Kündigung Anspruch auf deinen Urlaub.

Viele Grüße

JeanClaude3

Familiengerd  15.06.2018, 10:41

Wie kommst Du denn auf 2,5 Tage pro Monat? Österreich?

Ersten weißt Du überhaupt nicht, welcher Anspruch hier vertraglich vereinbart worden ist.

Zweitens beträgt der gesetzliche Anspruch (wenn es sich um einen Volljährigen handelt) in Deutschland 24 Werktage (entsprechend einer 6-Tage-Woche).

DerCaveman  15.06.2018, 09:02
du hast pro Monat 2,5 Tage Urlaubsanspruch.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch betraegt bei Erwachsenen und einer 6 Tage Woche lediglich 2 Tage pro vollen Monat (bei 5 Tage Woche rechnerisch 1,7). Sofern - wie hier fuer das Jahr 2018 - ueberhaupt nur ein Teilanspruch besteht und nicht bereits ein Anspruch auf den ganzen Jahresurlaub.

Pelow96 
Beitragsersteller
 15.06.2018, 08:36

Ich habe aber selbst gekündigt, ändert das was oder Nichts?

Familiengerd  15.06.2018, 13:03
@Pelow96

Für Deinen Anspruch auf den Urlaub spielt es keine Rolle, wer das Arbeitsverhältnis warum und wie beendet hat!

In deinem Ausbildungsvertrag steht, wie viel Urlaub du pro Jahr hast. Das kannst du einfach durch 12 teilen und hast den Urlaub pro Monat.

Wie viel Urlaub du hattest wirst du ja wissen, dass ist nämlich auch deine Aufgabe das mit zu überwachen.

Dein Resturlaub ist also der Rest als 2017 und anteilig bis zur Kündigung deine Urlaubstage für 2018.

Vermutlich wird dir dein Resturlaub ausgezahlt, das würde ich aber direkt bei der Personalabteilung anfragen.

Ich finde es unklug im letzten Lehrjahr kurz vor der Prüfung zu kündigen...

warum sagen, steht im Ausbildungsvertrag. Warum kündigt man kurz vor der Prüfung?

wenn du den Urlaub nicht nehmen kannst, so muss er ausbezahlt werden.

Pelow96 
Beitragsersteller
 15.06.2018, 08:42

Ok. Vielen herzlichen Dank für deine Hilfe.

Pelow96 
Beitragsersteller
 15.06.2018, 08:35

Okey, und wenn Mann den nicht mehr hat?

Prüfung wurde ich nicht zugelassen, da mein Chef mich zusätzlich bei der Entscheidung beim Prüfungsausschuss schlecht geredet hat.

Bin bis Ende Juni noch krankgeschrieben und bis dahin gilt der Arbeitsvertrag kann ihn nicht komplett nehmen 2-3Tage wenn überhaupt.

Lg

peterobm  15.06.2018, 08:39
@Pelow96

auch Azubis haben Rechte, Gespräch mit Lehrer - HWK/IHK dort kann dir weiter geholfen werden.