Privatinsolvenz. Mutter wollte uns Urlaub schenken. Insolvenzverwalter rät davon ab. Warum?

8 Antworten

Hallo,

es war schon mal falsch, dass sich Deine Mutter die Telefonnummer des Treuhänders ausgeschrieben und dort angerufen hat, weil der Treuhänder für solche Sachen nicht zuständig ist.

Der Treuhänder ist im Insolvenzverfahren der Vertreter der Gläubiger und nicht Dein Insolvenzberater. Beratende Funktion für den Schuldner hat nur das Insolvenzgericht.

Wenn Du also gerne diese Reise unternehmen möchtest, dann rufst Du einfach beim Insolvenzgericht an. Die Telefonnummer und Dein Aktenzeichen findest Du auf dem Bescheid.

Du wirst dann dort mit dem zuständigen Rechtspfleger verbunden und der gibt Dir dann eine verbindliche Auskunft und kann Dir auch eine schriftliche Bestätigung für den Treuhänder geben, dass der Urlaub in Ordnung geht.

Viel Erfolg

Theroretisch ist das ein geldwerter Vorteil für dich.

Es ging mal durch das Fernsehen, dass ein Rentenehepaar eine gewonnene Reise verkaufen sollte, weil es eben ein geldwerter Vorteil sei.

Ronox  02.07.2014, 17:03

Das würde nur eine Rolle spielen, wenn ihr der Arbeitgeber solch eine Reise geschenkt hätte.

cobefino 
Beitragsersteller
 02.07.2014, 16:47

Ich werde geldwerter Vorteil mal googlen, danke für den Tipp

Natürlich muss man während der Verbraucherinsolvenz nicht in Sack und Lumpen leben aber sich einerseits in der Verbraucherinsolvenz befinden und auf der anderen Seite sich von Mutti den All inclusive Urlaub bezahlen lassen finde ich schon dreist. Nicht das bezahlen des Urlaubes ansich sondern diese Denke der Selbstverständlichkeit. Der Insolvenzverwalter wird aus dem einfachen Grund davon abgeraten haben weil im Grunde schon bei der Schuldnerberatung (die man aufsucht bevor man die Insolvenz beantragt) zugesehen wird das auch von der Familie eventuelel Gelder locker gemacht werden können um die Gläubiger zu bedienen. Wenn Gläubiger mitbekommen das ihr in den Urlaub fliegt der von der Familie bezahlt wird könnte es eventuell Ärger geben. Das wäre nur zu verständlich. Das Geld was der Urlaub kostet damit würde ich lieber Schulden tilgen.

Weil es keinen guten Eindruck auf die Insolvenzgläubiger macht. Rechtlich problematisch ist es zumindest nicht. Vielleicht fragst du einfach mal den Insolvenzverwalter, wie er zu der Einschätzung kam?

Bleihorn  02.07.2014, 16:39

Mehr Antworten braucht es nicht xD

DH!

Wie schon gesagt wurde, die Reise hat einen gewissen Wert. Einfacher ausgedrückt: bekommt ihr statt der Reise das Geld geschenkt, müsstet Ihr das angeben und wird angerechnet. Das ist auch im weiteren Verlauf des Insos so und nicht nur in der Prüfphase.

Aber mal ehrlich, Ihr habt Schulden aus den Ihr nicht mehr rauskommt, wollt ins Inso, wird geprüft! UND DU MUTEST DEINER MUTTER ZU SICH SELBST ZU VERSCHULDEN!!!!!! Ich war selbst im Inso und verspreche Dir, es war nicht leicht. Also tue Deiner Mutter die Schuldenfallen nicht auch noch an!!!

cobefino 
Beitragsersteller
 03.07.2014, 21:00

Meine Güte noch einmal, ich habe mich wohl etwas falsch ausgedrückt. Meine Mutter muss nicht wirklich sparen sie hat hier und da Geld. Sie ist weit weg von einer Schuldenfalle!!! Das ist doch ganz am Thema vorbei. Und ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass es nach der Prüfphase so weitergeht. Da können wir ja dann sogar rein theoretisch selber Urlaub buchen. Wortlaut des Insoverwalters vor kurzem: sie können mit ihrem Restgeld machen was sie wollen. Habe mich jetzt im Fitnessstudio angemeldet, 20 Euro im Monat 2 Jahresvertrag, war kein Problem. Ich darf nur nicht in Zahlungsverzug kommen, logisch. Es bleibt ja was übrig nachdem der pfändbare Betrag abgezogen wurde. Wenn wir beschließen sollten aus Lust und Laune vier Wochen nur Wasser und Brot zu uns zu nehmen hätten wir schnell was zusammen und könnten uns dann z.B. auch was schönes kaufen, reisen etc. .Jeder kann mit dem Restbetrag machen was er will.