vorzeitige Restschuldbefreiung - formloser Antrag?
Treuhänder möchte mir keine Auskunft geben, weil er indem Fall nicht mein Berater ist - das Gericht weiß es selber nicht, da keine Erfahrungen vorliegen und Schuldnerberatungen sind überfragt.
Ich persönlich stehe auf dem Schlauch!
Ich möchte nur wissen, wie der "formlose" Zweizeiler geschrieben wird, um die vorzeitige Restschuldbefreiung nach 3 Jahren zu beantragen. Formlos ist SEHR Relativ, denn ein z.B.
"Hey Digga, ich will meine schulden loswerden, bitte erlassen sie mir alles." ist zwar formlos - doch mit Sicherheit nicht der Wortlaut, der gefordert ist.
HAT EINER AHNUNG UND MAG DIESE MIR MITTEILEN WAS FORMLOS IN DEM PUNKT DER "vorzeitige Restschuldbefreiung" BEDEUTETund wir dieser WORT FÜR WORT auszusehen hat?
Antworten wie ..."frag google" könnt ihr euch schenken....selbst nach 4 Stunden google kam keine Antwort raus ;-).
1 Antwort
Ich nehme an, es handelt sich um einen Antrag nach § 300 Inso.
Der Antrag könnte wie folgt lautet:
In obiger Sache wird gem. §300 Abs..... (genauer Absatz in der Inso raussuchen und ergänzen) hiermit die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung beantragt.
Die Vorausetzungen hierfür liegen vor da..................(bitte ergänzen). Insoweit wird Bezug auf den Bericht des Treuhänders vom .............genommen.
Es wird gebeten antragsgemäß zu entscheiden.