Restschuldbefreiung wurde versagt was nun..?
hallo liebe community folgendes: einem bekannten von mir wurde sein Insolvensverfahren nicht anerkannt sprich die Restschuldbefreiung versagt.. es sind jetzt ca. 4-5 Jahre seitdem vergangen. Er möchte nun eine Firma gründen trotz das er keine Restschuldberfreiung hat. 1. Dürfte er so etwas überhaupt? 2. Wenn ja Inwiefern würde ihn das einschränken? Wie groß sind die Nachteile? 3. Würden Ihn die alten Schulden einholen? sprich würde man nachdem er seinen eigenen Gewinn erwirtschaftet um weitere begleichungen der Schulden auffordern?
Ich freue mich über jedlichen Infos Ps: bitte antworten nur wenn Sie sich 100 prozent sicher sind von der richtigkeit her.
mfg starpumpe
4 Antworten
Hallo,
natürlich kann er eine Firma gründen. Aber eine Personengesellschaft scheidet meiner Meinung nach aus, weil er dann die ganze Zeit mit Pfändungen ins Firmenvermögen rechnen muss. Das wären die Nachteile.
Bleibt also noch eine Kapitalgesellschaft, am Besten eine UG (Mini-GmbH). Die Gewinne bleiben da erstmal in der UG und können nicht so einfach gepfändet werden. Gehalt bekommt er als Geschäftsführer. Wenn er sich ein hohes Gehalt auszahlt, kann das natürlich wieder gepfändet werden. Also von der Gehaltshöhe besser unter der Pfändungsfreigrenze bleiben.
Bleibt noch die Frage, ob es sinnvoll ist, dass er offiziell auch Gesellschafter dieser GmbH ist, weil der Gesellschafteranteil pfändbar ist. Den Gesellschafteranteil sollte also ein Treuhänder (eine Person seines Vertrauens) halten, mit einem sauberen Treuhandvertrag.
Mit der Konstellation könnte er wieder auf die Füße kommen. Klar ist, dass der irgendwann mit dem Gehalt seine Schulden bezahlen muss bzw. kann er sich nie Gewinn auszahlen, solange die Schulden da sind, weil er damit rechnen muss, dass die Gläubiger an das Geld herankommen.
Viel Erfolg
Völlig richtig
1. Sobald er Geld bekommt, dürfen ihn seine Gläubiger betreiben lassen, er wird also kein Geld für ein Unternehmen haben. Geliehen wird ihm auch nichts, niemand wäre so dumm, ergo stellt sich gar nicht die Frage, ob eine Unternehmensgründung erlaubt wäre. Übrigens steht das Wort "Firma" im rechtlichen Sinne nur für den Namen und die Unterschrift des Unternehmens, nicht für das Unternehmen an sich, aber das ist ein Detail.
2. Wie gesagt, kein Geld, keine Unternehmensgründung.
3. Wie gesagt, sobald er Geld hat, kann er dieses gleich an die Gläubiger weiterleiten.
1. Was für eine Firma
2. Kommt auf Nr. 1 an
3. Was denkst du bitte? RB wurde versagt, Schulden sind noch offen, Gewinne aus dem Geschäft sind - zumindest teilweise - ihm anzurechnen, er wird sich ja kaum davon "nichts privat auszahlen lassen" Auch Erträge aus einer Unternehmung sind pfändbar
Nein, man kann auch im Namen der Firma Kredite aufnehmen falls es eine Kapitalgesellschaft wird. Um das zu können benötigt es nur eine Gewerbeanmeldung + HG Auszug + Gründungskredit, den die Bank bei gutem Business Plan ausgibt (die Privatinsolvenz ist hier irrelevant weil eine Kapitalgesellschaft nur mit Firmenvermögen haftet) Ich sage nicht dass es leicht ist so einen Kredit zu kriegen, es ist aber nicht unmöglich bei guter Idee
Auf keinem Fall sollte er selber gründen. Die Firma sollte eine Vertrauensperson gründen und ihn dann einstellen.
Nartürlich sollte dies im rechtlich zulässigen Rahmen passieren: https://anwalt-kg.de/gesellschaftsrecht/auffanggesellschaft-gruendung/
Er wird gar kein Unternehmen gründen können, wenn er kein Geld hat, und wenn er vorher Geld hat, wird schon das gepfändet.