Restschuld Befreiung jetzt wieder eine Forderung?

Forderung  - (Insolvenz, restschuldbefreiung, Unerlaubte Handlung) Befreiung  - (Insolvenz, restschuldbefreiung, Unerlaubte Handlung)

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Gläubiger behauptet, er hätte eine Forderung aus unerlaubte Handlung zur Tabelle im Insolvenzverfahren angemeldet.

Im Insolvenzverfahren sind Forderung aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Daher wäre es hier erst einmal notwendig zu wissen, ob die Forderung auch so angemeldet wurde. Wichtig ist die Vorsätzlichkeit und die genaue Angabe, woraus sich dieser Rechtsgrund ergibt.

Ist sie tatsächlich so angemeldet worden (es hätte ein Widerspruch erfolgen müssen), dann kann die Forderung auch jetzt noch vollstreckt werden.

Jeffrey911 
Beitragsersteller
 01.04.2018, 00:20

Ja ok das verstehe ich, aber hätte das Amt mir sagen müssen, dass dieser Gläubiger einen Widerspruch eingelegt hat? Den sowas habe ich nicht bekommen

Jeffrey911 
Beitragsersteller
 31.03.2018, 20:28

Hätte

Jeffrey911 
Beitragsersteller
 31.03.2018, 19:02

Hatte ich da Bescheid bekommen vom Amtsgericht? Das diese Forderung widersprochen worden ist?

Ronox  31.03.2018, 21:32
@Jeffrey911

Widersprechen musst du da schon selbst, das erledigt das Amtsgericht für dich natürlich nicht. Das Amtsgericht hat dich aber über die Möglichkeit des Widerspruchs von Gesetzes wegen zu informieren und das wird auch immer gemacht.

Der Wisch kommt von einer Inkassobude, die lügen ohnehin wie gedruckt.

Spätestens nach dem Schlußtermin müßtest Du darüber informiert worden sein daß eine Forderung aus unerlaubter Handlung in der Tabelle ist und nicht in die RSB fällt. Das Insolvenzgericht muß darüber einen Beschluß fassen.

Ansonsten erkundige Dich einfach bei Deinem Treuänder.

Sollte an der Sache nichts dran sein, mach eine Anzeige wegen Betrugs.

Es gilt die dreijährige Verjährungsfrist, die endet immer zum 31.12 in die Tonne damit. Erst wenn was vom Amtsgericht kommt, was ich aber nicht glaube musst du Einspruch erheben. Wie heißt diese Inkasso? Ist die aus Deutschland? Kurz Info dann kann ich dir weiter Tipps geben

Jeffrey911 
Beitragsersteller
 01.04.2018, 00:22

Ok danke :) werde ich wohl so machen:)

CARLOWUM  31.03.2018, 21:41

oder du meldest dich gar nicht und wartest auf den gerichtlichen Mahnbescheid. Den natürlich sofort Widersprechen

CARLOWUM  31.03.2018, 21:37

Dann ruf den blöden Inkassodienst an, und schicke dem ne Kopie via Mail von deiner Restschuldbefreiung. Dann geben die Ruhe. Trete sicher und bestimmend auf.

Jeffrey911 
Beitragsersteller
 31.03.2018, 18:48

Hanseatischer Inkasso Dienst

CARLOWUM  31.03.2018, 18:06

Zumal die Inkassokosten total überzogen sind. Behalte den Brief, wisch dir dein Hintern und schicke es denen dann auch so zurück. Glaub mir die haben dann einen Spaß

Da würde ich doch direkt zu einem Anwalt gehen. Es könnte sich doch ja auch um ein betrügerisches Schreiben handeln.

dinge aus unerlaubten handlungen zählen nicht bei der pi

aber das ist eh verjährt, wenn es da keinen titel gibt

Ronox  31.03.2018, 17:36

Die Eintragung in die Tabelle wirkt wie ein rechtskräftiges Urteil und ist damit Vollstreckungstitel.

TrolltheMaster  31.03.2018, 17:37