Restschuld Befreiung jetzt wieder eine Forderung?
Hallo, ich habe Anfang 2018 meinen Bescheid der Restschuld Befreiung bekommen, wie auf dem 2ten Bild zu sehen ist, nun habe ich heute wieder eine Mahnung im Briefkasten gehabt, und bin total erstaunt! In dieser wie auch zu lesen ist, steht was von unerlaubter Handlung! Das ist jetzt mehr als 10 Jahre her, wo ich diese Schulden gemacht habe, und bin auch nie wegen Betrug oder was verurteilt worden! Wie können die sowas dann behaupten? Und haben die jetzt überhaupt noch das Recht diese Summe zu fördern?
Danke schonmal im Voraus für Ihre antworten
Mit freundlichen Grüßen
7 Antworten
Der Gläubiger behauptet, er hätte eine Forderung aus unerlaubte Handlung zur Tabelle im Insolvenzverfahren angemeldet.
Im Insolvenzverfahren sind Forderung aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Daher wäre es hier erst einmal notwendig zu wissen, ob die Forderung auch so angemeldet wurde. Wichtig ist die Vorsätzlichkeit und die genaue Angabe, woraus sich dieser Rechtsgrund ergibt.
Ist sie tatsächlich so angemeldet worden (es hätte ein Widerspruch erfolgen müssen), dann kann die Forderung auch jetzt noch vollstreckt werden.
Ja ok das verstehe ich, aber hätte das Amt mir sagen müssen, dass dieser Gläubiger einen Widerspruch eingelegt hat? Den sowas habe ich nicht bekommen
Hätte
Widersprechen musst du da schon selbst, das erledigt das Amtsgericht für dich natürlich nicht. Das Amtsgericht hat dich aber über die Möglichkeit des Widerspruchs von Gesetzes wegen zu informieren und das wird auch immer gemacht.
Der Wisch kommt von einer Inkassobude, die lügen ohnehin wie gedruckt.
Spätestens nach dem Schlußtermin müßtest Du darüber informiert worden sein daß eine Forderung aus unerlaubter Handlung in der Tabelle ist und nicht in die RSB fällt. Das Insolvenzgericht muß darüber einen Beschluß fassen.
Ansonsten erkundige Dich einfach bei Deinem Treuänder.
Sollte an der Sache nichts dran sein, mach eine Anzeige wegen Betrugs.
Es gilt die dreijährige Verjährungsfrist, die endet immer zum 31.12 in die Tonne damit. Erst wenn was vom Amtsgericht kommt, was ich aber nicht glaube musst du Einspruch erheben. Wie heißt diese Inkasso? Ist die aus Deutschland? Kurz Info dann kann ich dir weiter Tipps geben
Ok danke :) werde ich wohl so machen:)
oder du meldest dich gar nicht und wartest auf den gerichtlichen Mahnbescheid. Den natürlich sofort Widersprechen
Dann ruf den blöden Inkassodienst an, und schicke dem ne Kopie via Mail von deiner Restschuldbefreiung. Dann geben die Ruhe. Trete sicher und bestimmend auf.
Hanseatischer Inkasso Dienst
Zumal die Inkassokosten total überzogen sind. Behalte den Brief, wisch dir dein Hintern und schicke es denen dann auch so zurück. Glaub mir die haben dann einen Spaß
Da würde ich doch direkt zu einem Anwalt gehen. Es könnte sich doch ja auch um ein betrügerisches Schreiben handeln.
dinge aus unerlaubten handlungen zählen nicht bei der pi
aber das ist eh verjährt, wenn es da keinen titel gibt
Die Eintragung in die Tabelle wirkt wie ein rechtskräftiges Urteil und ist damit Vollstreckungstitel.
ok
Hatte ich da Bescheid bekommen vom Amtsgericht? Das diese Forderung widersprochen worden ist?