Reparaturrechnung zu niedrig
Muß ich eine zu niedrig ausgestellte Rechnung nachträglich nachbezahlen? Ich hatte mein Auto nach der Reparatur abgeholt und die Rechnung bezahlt,von der ich allerdings wußte, daß einige ausgeführte Arbeiten nicht aufgelistet waren. Nichts erwähnt,weil ich die Werkstatt nicht mochte. Anderntags ereicht mich der Anruf, daß mir die erste Rechnung zu niedrig ausgestellt wurde und Nachzahlung gefordert wird.
3 Antworten
natürlich. Da offensichtlich war, dass der Werkstatt ein Fehler unterlaufen ist, musst du bezahlen. Das ist genauso we der Fall von Mediamarkt, als ein Mitarbeiter einen Fernseher für 199.- € ausgeschrieben hat, anstatt für 1199.- auch da hatte der Kunde kein Recht den Fernseher für 199.- zu bekommen, da s ein offensichtlicher Fehler war..... sorry ;-)))))
Ich denke das ist legal. Etwas zu vergessen kann passieren und klar das geleistete Arbeit bezahlt werden will.. Oder werden Wucherpreise erhoben?
natürlich muß die Rechnung bezahlt werden.
Von Seiten der Werkstatt wurde eine Leistung erbracht. Bei Rechnungstellung hat evtl. die betreffende Person von ein paar ausgeführten Arbeiten noch nichts gewußt (Berichte werden nur am Feierabend / nächsten Morgen / nächsten MIttag usw. abgeben.).
Die Nachforderung ist vollkommen gerechtfertigt.