Falsche Kontonummer auf Rechnung?
Habe eine Ferienwohnung gemietet und der Vermieter hat mir eine Rechnung mit der falschen (alten) Kontonummer ausgestellt. Habe das Geld auf die angegebene Kontonummer überwiesen. Nach 2 Monaten teilte er mir mit, dass das Geld noch nicht auf seinem Konto sei. Dann stellte sich heraus, dass die Kontonummer die alte war und er aber ein neues Konto hat. Er stellte wiederum eine Rechnung mit der jetzt aktuellen Kontonummer, mit der Bitte zu überweisen. Ich teilte ihm mit, dass ich eine Anfrage bei der Bank gestellt habe, erfolglos.Jetzt droht er mir nach einem Jahr mit anwaltlichen Schritten. Was kann ich jetzt tun.
12 Antworten
So wie ich das lese hast Du die Rechnung, auf der die Kontonummer steht, auf die Du überwiesen hast. Als Nachweis der Zahlung hast Du optimalerweise noch den Beleg der Überweisung, ansonsten den Kontoauszug.
Damit bist Du raus aus der Nummer, der neuen Rechnung würde ich widersprechen und laipdar angeben, die Forderung ist unrechtmäßig weil bereits bezahlt und auf die alte Rechnungsnummer verweisen.
Wenn ein Mahnbescheid kommt, widersprichst Du dem, ansonsten würde ich den Schriftverkehr mit dem Ferienhausvermieter ungesehen abheften. Schreiben kann er viel wenn der Tag lang ist, dann soll er nicht drohen sondern machen.
Sol er doch. Dem Anwalt die Rechnng mit den falschen Kontodaten präsentieren.
Guten Tag,
wenn Du das Geld nicht zurück bekommen hast, dann muss es doch irgendwo gelandet sein. Eine entsprechende Nachforschung ist daher notwendig.
Dem Vermieter ist allerdings sehr spät aufgefallen, dass der Betrag X angeblich noch aussteht. Es war sein Verschulden Dir keine aktuelle Kto-Nummer zu übermitteln.
Ich würde ihm die Kopie der Überweisung zusenden und noch einmal erklären, dass bisher dieser Betrag auch nicht als Rückbuchung aufgetaucht ist und daher eine dringende Nachforschung erforderlich wird.
Seine rechtlichen Schritte sind nicht nachvollziehbar. Er sollte sich mit seiner Bank in Verbindung setzen um diese Angelegenheit zu klären.
Deine Nachforschung hat nichts ergeben, also muss er tätig werden. Evtl. hat er auch diesen Betrag übersehen!???
Erfolglose Nachforschungen gibt es nicht! Der Kontoinhaber (Du) von dem das Geld abgegangen ist muss bei seiner Hausbank den Nachforschungsauftrag stellen. Der kostet i.d.R. eine Gebühr. Die Nachforschung dauert 2-4 Wochen. Die Bank verfolgt den Geldweg, indem sie die Belastung auf deinem Konto sucht...
Möglich ist auch, dass das Geld wegen Unzustellbarkeit auf dein Konto zurück bekommen ist - kannst du das ausschließen? Deine Bank wird dir auf jeden Fall eine Antwort geben, wo das Geld verblieben ist.
Sollte der Betrag doch beim Empfängr angekommen sein, kannst du die Nachforschungskosten bei ihm zurückfordern.
Hier gilt die alte Kaufmannsweisheit: "Firmenklarheit - Firmenwahrheit".
Er hat dir eine Rechnung gestellt und Du mußt dich dann auf die dortigen Angaben verlassen können.
Du hast die Rechnung gezahlt, alles ist gut.
Gibt er eine falsche Nummer an, ist das nicht dein Problem.
Du hast die Rechnung exakt nach seinen Angaben bezahlt, wie es sich gehört und damit bist Du raus.
Bist du sicher?
Bin ich.
Du hast die Rechnung und den Nachweis, dass das Geld Dein Konto mit Ziel Konto der Rechnung verlassen hat. Alles andere ist nicht mehr Dein sondern sein Problem.
Die Nachforschung war erfolglos.