Muss der ehemalige Vermieter eine richtige Rechnung stellen?
Hallo Liebe Community,
meine Freundin und ich sind zusammengezogen und es gab halt paar Probleme mit ihrer alten Wohnung, beim Auszug sind paar Mängel festgestellt worden. Wie z.B Schlüssel für das Sicherheitsschloss haben gefehlt (hat sie verloren) müssen wir halt bezahlen und war auch alles nie ein Thema gewesen da sie selbst schuld war. Haben ein Übergabeprotokoll gemacht beim Auszug wo außer dem Schloss noch 2 kleine Sachen waren, also alles nicht dramatisch. Jetzt bekamen wir gestern per email eine "Rechnung" (Wenn man das überhaupt so nennen darf) und dort sind jetzt Sachen aufgelistet die im Übergabeprotokoll überhaupt nicht drin waren, darf er diese nachträglich in Rechnung stellen? Sprich, nach dem alles in Sack und Tüten war und das Übergabeprotokoll unterschrieben ist (beide Parteien) ist ihm doch noch was aufgefallen und hat es quasi nachträglich repariert und in "Rechnung" gestellt. Und darf der Vermieter Sachen wie "Div. Schönheitsreparaturen" reinschreiben ? Ich meine darunter kann man sich ja vieles vorstellen aber was genau geht nicht hervor. Und was sind "Diverse Elektroteile" Lampen? Kabel? Ein neuer Herd? Kann ich den Vermieter auffordern mir eine vernünftige Rechnung mit Nachweis zukommen zu lassen ? Er kann ja viel erzählen wenn der Tag lang ist und ob er das Zeug wirklich gekauft und verbaut hat wissen wir auch nicht da wir lediglich diesen Wisch per Email erhalten haben. Für den Postweg war er sich anscheinend auch zu fein.
9 Antworten
In diesem Fall musst du das echt nicht per Einschreiben schicken. Ich kann nicht nachvollziehen, warum das wegen jeder Kleinigkeit empfohlen wird. Vergiss nicht, dass du ja nichts vom Vermieter möchtest, sondern der Vermieter möchte etwas von dir, nämlich Geld. In diesem Fall würde absolut reichen, wenn du per E-Mail antwortest. Es ist ja in seinem Interesse, wenn deine Fragen geklärt werden.
Die Rechnung ist so nicht in Ordnung, aber in erster Linie deswegen, weil der Vermieter die Mehrwertsteuer in Rechnung stellt, obwohl er als Vermieter einer Privatwohnung gar nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. Das heißt, die 74,48 gehen nochmal extra in seine Tasche und nicht ans Finanzamt.
Nachdem er das Übergabeprotokoll unterschrieben hat, darf er noch Mängel beanstanden, aber nur noch solche, die man nicht hat sehen können bei der Übergabe, also versteckte Mängel.
Und des weiteren stellt sich die Frage, zu was du als Mieter denn überhaupt verpflichtet bist. Kommen wir zu den Schönheitsreparaturen. Diese können zur Pflicht des Mieters gemacht werden, wenn es im Vertrag korrekt vereinbart ist. Steht in deinem Vertrag dazu nicht, fällt der Punkt schon mal raus.
Nächstes Beispiel, der Wasserhahn. Verschleiß-Reparaturen gehen immer zulasten des Vermieters. Ausnahme ist die sog. Kleinreparaturklausel. Ist eine solche in deinem Mietvertrag vereinbart, dann fällt der Wasserhahn darunter und du musst die Kosten übernehmen, ansosnsten nicht.
Ich kann dir nicht jede einzelne Position erklären, da ich die Wohnung nicht kenne und nicht nchvollziehen kann, was da kaputt sein sollte. Aber wenn du es selber nicht weißt, dann muss es dir der Vermieter erklären, oder aber er schreibt es in seiner Abrechnung besser aufgeschlüsselt.
Erst wenn dir zu jeder einzelnen Position weißt, was genau kaputt gewesen sein soll laut Vermieter, dann schreib mir diese Punkte wieder. Und dann können wir im Detail klären, ob es deine Pflicht ist das zu bezahlen oder gesetzlich der Vermieter dazu verpflichtet ist.
Vielen Dank für den Stern. Freue mich, falls du mit meiner Hilfe die Sache klären konntest.
vielleicht machen die das deshalb mit MwSt
Dürfen sie aber nicht. Vermietung von Privatwohnung ist laut Umsatzstergesetz umsatzsteuerfrei.
Zum Wasserhahn, das haben die z.B nicht in der Mängelliste
Das könnte man eventell als versteckten Mangel ansehen. Man muss nicht unbedingt alle Wasserhähne bei der Übergabe testen. Aber wenn du keine Kleinreparaturklausel im Vertrag hast, darf dir das eh nicht in Rechnung gestellt werden.
Für die anderen Sachen laut der Rechnung frage nach und lass es dir erklären. Z.B. für was Silikon? Wenn das Silikon um Badewanne oder Duche verschlissen ist, ist das Vermietersache.
Welche Elektroteile konkret? Das müssen sie dir erklären wenn du keine Ahnung hast.
Hast du Schönheitsrenovierung im Vertrag vereinbart, dass du machen sollst? Wenn nein, muss das von der Rechnung raus genommen werden.
Was genau war am Waschmaschinenanschluss kaputt?
Du hast das Recht, alles erklärt zu bekommen. Und du hast sogar das Recht, Belege gezeigt zu bekommen, wenn du die Beträge nicht nachvollziehen kannst. Die Rechnung ist erst fällig wenn alles geklärt ist.
@Renick danke für die Antwort und ich Stimme dir voll und ganz zu, meine Freundin wollte schon einfach zahlen. Haben von anderen ehemaligen Mietern erfahren das die Vermieter bzw WBG oft versuchen abzuzocken auch bei Google haben die im Durschnitt nur 2 Sterne. Ich hoffe das sich alles klären wird. Wäre auch auch bereit zu zahlen wenn die mir auch erklären was denn genau fast 500€ teuer sein soll.
Ich wiederhole mich jetzt. Aber ich möchte nochmal betonen, dass du das Recht hast, jeden einzelnen Euro in der Abrechnung zu verstehen wozu der sein soll, und es ist auch dein Recht, zu prüfen, ob die Forderung auf einer Rechtsgrundlage gründet oder nur ein Versuch des Vermieters ist, Geld zu scheffeln. Frage nach und stell deine Fragen. Du kannst auch einen Anwalt oder Mieterverein aufsuchen oder sonst wen Sachkundiges, falls du unsicher bist.
... seit wann müssen Mieter wieder für Schönheitsreparaturen in dieser Form bezahlen, wenn es gar keine gab?
Der Vermieter kann nicht irgendwelche "privaten" Lohnkosten frei nach Nase berechnen. Lohnkosten muss er aufsplitten.
Auch die Materialkosten muss er belegen.
Und es können maximal bei der Übernahme nicht bemerkte verdeckte! Mängel im Nachhinein bemängelt werden. Und wenn auf dieser Rechnung andere Mängel in Rechnung gestellt wurden, so muss deren Kostenübernahme nicht erfolgen. Und in dieser Rechnug stehen keine Mängel, welche man nicht auch bei einer Wohnungsübergabe hätte feststellen können.
Danke schonmal für die vielen antworten, dann werden wir uns direkt mal ran setzten zumal ich glaube das man das per email sowieso vergessen kann was er da geschrieben hat, da ist nicht mal ne Unterschrift drauf. Dann werden wir mal ein einschreiben machen.
- Ihr solltet den Vermieter um die originalen Belege bitten. Ihr wollt ja wissen, woher er diese Beträge hat. Die kann er sich ja sonst wie aus dem Ärmel geschüttelt haben. Und was sind "diverse Schönheitsreparaturen"? Man will doch wissen, was man da bezahlt soll.
- Ist aber eigentlich auch egal, weil ihr es sowieso nicht bezahlen müsst. Denn wenn ihr eine Abnahme und ein Abnahmeprotokoll gemacht habt und diese Mängel darin nicht aufgeführt wurden, kann der Vermieter im Nachhinein die Kosten dafür auch nicht einfordern. Es scheinen ja offensichtliche Mängel gewesen zu sein, die man bei der Abnahme hätte sehen müssen.
Danke für die Antwort. Naja das ist ein Wohnungsbau Unternehmen oder zumindest die verwaltung davon, der richtige vermieter sitzt irgendwo im Westen, vielleicht machen die das deshalb mit MwSt, kenne mich da nicht so aus.Zum Wasserhahn, das haben die z.B nicht in der Mängelliste mit bei gehabt bzw Übergabeprotokoll. D.H dem Vermieter ist jetzt nachträglich eingefallen "Ach Mensch ein neuer Wasserhahn wäre doch noch was" so geht es ja nun nicht. In der Wohnung waren nur das Sicherheitsschloss und irgendwas mit dem Licht am Schrank in der Küche nicht in Ordnung, das war's.