Auf welchen Tag muss eine Rechnung bei Dienstleistungen ausgestellt werden?

7 Antworten

ich sehe kein Problem dabei.

Die Rechnung ist jetzt nicht sooo ewig vordatiert und möglicherweise hatte er den Auftrag schon letzte Woche gemacht oder macht die Rechnung nach Auftragseingang.

Rechtlich an sich kann ich dir wenig dazu sagen, aber würdest du solch eine Rechnugn (z.B. Handwerkerrechnung) beim Finanzamt vorlegen, dann würden sie sie dir, sollte sie soweit okay und alle weiteren Unterlagen da sein, auf jeden Fall durchwinken.

Ich glaube niht dass die Versicherung da anders drauf ist, hauptsache machen lassen und ordnungsgemäße Rechnugn erhalten

Secretstory2015 
Beitragsersteller
 04.02.2019, 14:41

Danke. Die Leistungserbringung war erst heute.

BeviBaby  04.02.2019, 14:44
@Secretstory2015

Okay... ist ein bisschen seltsam, aber ich denke Probleme wird es dri keine machen solange die Rechnung ansonsten ordnungsgemäß ist. Ich bezweifle, dass da wirklich minutiös nachgeforscht wird wann genau die Leistung ausgeführt wurde.

Ansonsten kannst du hingehen und verlangen dass sie dir eine richtige Rechnung ausstellen

Secretstory2015 
Beitragsersteller
 04.02.2019, 14:47
@BeviBaby

Danke :)

Ja, das ist rechtens. Bei Dienstleistungen gilt das Datum der Fertigstellung als Leistungsdatum. Wann du dann den Wagen abholst, bleibt dir ja überlassen.

Secretstory2015 
Beitragsersteller
 04.02.2019, 14:34

Ich habe den Wagen heute erst abgegeben und ne Stunde später wieder mitgenommen. Die Dienstleistung wurde also erst heute erbracht. Deshalb frage ich ja so doof.

Secretstory2015 
Beitragsersteller
 04.02.2019, 14:40
@Hjalti

Dachte ich es mir doch ...

Vielleicht hat er im Januar noch Umsatz gebraucht, damit die Statistik gut aussieht und hat deshalb die Rechnung zurückdatiert... Kann man machen.

Es gibt nur eine Vorschrift, wonach die Rechnung spätestens 2 Monate NACH Leistungserbringung gestellt werden muss, weil das FA dann die MWST haben will.

Schlecht wäre es natürlich, wenn der Schaden erst am 1. Februar passiert wäre.

Aber normal wird die Rechnung natürlich genau mit dem Datum erstellt, wenn die Leistung erbracht wurde. (es sei denn es war schon nach Feierabend der Bürokraft)

Secretstory2015 
Beitragsersteller
 04.02.2019, 14:40

Nein, der Schaden bestand seit 7.1.2019, der Wagen musste hinten neu lackiert werden und danach musste ich 2 Wochen warten, bevor ich zur Folierung durfte. Es steht halt auch drauf, dass die Leistung am 31.01.2019 erbracht wurde, ich habe den Wagen aber heute erst hingebracht und ne Stunde später wieder mitgenommen.

Für Gewöhnlich sind meine Rechnungen immer auf den Tag der Auftragserteilung ausgestellt.In wieweit das rechtlich ok ist - keine Ahnung.