SAT Anlage auf Nebenkosten umlegbar?
Hallo,
wir wohnen in einem 7 Parteien Haus, und haben eine Gemeinschafts - SAT Anlage auf dem Dach.
Im Mietvertrag ist hinterlegt, dass die Kosten umgelegt werden (NK).
Nun kam heute die NK Abrechnung, und wir bekommen 420 € abgerechnet ( / 7 = 60.- p.A. )
Ja, das ist nicht die Welt (ich hätte trotzdem lieber Kabel gehabt, ist auch nicht viel teurer und das Internet .... aber egal), aber ich denke, dass es sich hierbei einfach um eine Pauschale handelt, also eine Art "Abschreibung" der Anschaffungskosten .... vor allem, weil wir das im Vorjahr auch schon drauf hatten in der selben Höhe ...
In dem Fall wäre das doch NICHT umlegbar, oder ?
Ist immer die Frage, ob man sich wegen 60 €mit seinem Vermieter streitet, aber irgendwann ist auch mal gut .... ;)
Danke für Hilfe.
chris
7 Antworten
ja das hab ich ja verstanden, aber konkret bekommen wir (alle MIeter) jedes Jahr 420 € berechnet, und ich kann mir keine Wartung vorstellen zu dem Betrag. ABgesehen davon, müsste er dann doch auch die Belege einsehen lassen, oder ?
420 € finde ich auch sehr viel.
Einsicht in die Unterlagen muss er natürlich gewähren.
ja, kann
das ist nicht die anschaffung, das sind die laufenden kosten
eben.... vor allem jedes Jahr die selbe Summe .... die rechnen einfach die Anschaffung ab und hoffen, das es keiner merkt.... dummerweise sind das despoten und lassen nicht wirklich mit sich reden, jede kleine Frage nach irgendwas nehmen sie persönlich .... ich überlege noch, was wir machen
Lass dir doch durch die Hausverwaltung nachweisen !!! wie jährlich Kosten von 420€ für die SAT.-Anlage entstehen. Wenn für 7 Parteien ein Kaskadeverteiler mit Verstärker eingesetzt sein sollte, dann kann im Dauerbetrieb nicht mehr als 0,05Kwh verbraucht werden. Wenn lediglich ein 8-fach-Multiswitch eingesetzt ist, dann sind die Stromkosten = 0. Die Anlage läuft auch ohne Wartung, wenn alle Teile ordnungsgemäß installiert sind.
es gibt keine Hausverwaltung
Die Sat-Anlage ist Eigentum des Vermieters. Die Unterhaltung der Anlage ist auf die Mieter umlegbar, so wie das im Mietvertrag vereinbart wurde. Andere Kosten als ständiger Stromverbrauch können nicht abgerechnet werden. Bei dieser Anlage ist der Vermieter nicht wie bei Heizungen zur jährlichen oder zweijährlichen Wartung verpflichtet. Deshalb gehört eine eventuelle Wartung der SAT-Anlage nicht zu den wiederkehrenden Betriebskosten.
ja das hab ich ja verstanden, aber konkret bekommen wir (alle MIeter) jedes Jahr 420 € berechnet, und ich kann mir keine Wartung vorstellen zu dem Betrag. ABgesehen davon, müsste er dann doch auch die Belege einsehen lassen, oder ?
Das ist dein gutes Recht, lass dir die Belege der ganzen BK-Abrechnung vorlegen. Wer bei einer Position unehrlich ist, schwindelt auch bei anderen. Wann wurde die BK- Abrechnung für 2011 an dich übergeben?
Im Mietvertrag ist hinterlegt, dass die Kosten umgelegt werden (NK).
Eine Umlage wäre n. § 2 Pkt. 15a BetrKV nur in Höhe der regelmäßigen "Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder [...] Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen" wirksam vereinbar.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf
aber ich denke, dass es sich hierbei einfach um eine Pauschale handelt, also eine Art "Abschreibung" der Anschaffungskosten .
Die wären als Modernisierungskosten der Miete zurechenbar.
G imager761
- Gemeinschaftsantennenanlagen und Breitbandkabelnetz-Verteilanlage:
Bei Gemeinschaftsantennenanlagen können der Betriebsstrom, das Entgeld zur Nutzung einer nicht zum Gebäude gehörenden Antennenanlage, Sat-Anlage, wiederkehrende Prüfungen durch einen Fachmann auf Betriebsbereitschaft und Gebühren für die Kabelweitersendung umgelegt werden. Ist eine Breitbandkabelnetz - Verteilanlage im Gebäude vorhanden, können zusätzlich zu den vorgenannten Umlagen noch die regelmäßigen Grundgebühren (monatlich) für die Breitbandkabelanschlüsse über Nebenkosten Betriebskosten aufgeteilt werden.
Quelle: http://www.meine-sparsame-wohnung.de/wohnung_betriebskosten_nebenkosten.php
Vllt. schaust du auch hier noch rein
Welche laufenden Kosten in Höhe von 420 Euro sollten denn für eine SAT-Anlage entstehen? Entfernung von Taubendreck vielleicht?