Bagatellschäden Mietvertrag?

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Die Steckdose ist Teil der Elektroinstallation der Mietsache. sollte tatsächlich in deinem Mietvertrag von Bagatellschäden die Rede sein, so wäre diese Klausel nichtig. Richtig muss es heißen: Kleinreparaturen an Installationen, die dem täglichen Zugriff des Mieters zugängig sind, hat der Mieter bis zu einem Betrag von 100€ selbst zu tragen....

Die Steckdose des E-Herdes wird wohl kaum täglich benutzt um Stecker zu ziehen oder einzustecken. Die Revision von Elektroinstallationen ist ohnehin Aufgabe des Vermieters.

Wenn du aber den Elektriker bestellt hast, dann musst du auch die Rechnung bezahlen. Ob der Vermieter dir die Kosten erstattet, steht noch nicht zur Debatte.

Hier liegt kein Schaden vor, der als Bagatellschaden bzw. Kleinreparatur einzuordnen ist. Demnach ist allen der Vermieter kostenpflichtig.

Der Herd ist mitvermietet, die neuie Steckdose gehört m.E. zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache und somit ist der Wechsel "Instandhaltung" und somit Vermieteraufgabe

Meine Frage ist nun, ob dies ein bagatellschaden ist, weil in meinem Mietvertrag steht, dass ich für Bagatellschäden bis 100 Euro aufkommen muss.

Bitte mal als Kommentar die Klausel hier reinsetzen.

Zu der Sache:

Das ist Vermietersache.

Gibt es eine wirksame Kleinreparaturklausel undwäre ein Teil des Herdes defekt gewesen  und die Rechnung wäre unterhalb des im Mietvertrag  vereinbarten Betrages, dann müsstet Du sowas zahlen.

Unter Kleinrepartuklauseln fällt z.B.:

Installationsgegenstände für für Strom, Gas und Wasser

Heiz- und Kocheinrichtungen

Fenster-, Fensterladen- und Türverschlüsse

Lichtschalter, Steckdosen

Wasserhähne, Waschbecken, Waschbecken, WC-Becken

Mischbatterien, Badewannen, Duschköpfe

Einzelöfen, Rollläden, Kühlschränke, Herde, Spülen


Meine Frage ist nun, ob dies ein bagatellschaden ist,

Das kommt darauf an: Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Herdanschluss handelt, der nicht deinem häufigen Zugriff unterliegt. Meint, der Herd wurde einmalig an die Steckdose angeschlossen und du ziehst nicht vor und nach dem Gebrauch den Stecker.

In dem Fall wären die Voraussetzungen eines Bagatellschadens nicht erfüllt, die Instandsetzung fällt dem VM an :-)

Im Übrigen wäre deine Bagatellschadensklausel nur dann wirksam, wenn sie auch dem Jahreshöchstbetrag nach vertraglich begrenzt wäre. Andernfalls zahlst du nie für Schäden, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wären.

Ander sieht es aus, wenn du den Elektriker beauftragt hast: Den muss dein VM nicht bezahlen, wenn er das selbst oder günstiger instandsetzen konnte, dazu aber keine Gelegenheit bekam.

Hoffe, das hilft dir weiter :-)

G imager761

albatros  03.08.2016, 09:25

Es steht nicht in der Frage, dass der Mieter bestellt hat, nur "heute kam". Ich lese das so, dass tatsächlich die Beauftragung durch den Vermieter erfolgte.

imager761  04.08.2016, 18:16
@albatros


Es steht nicht in der Frage, dass der Mieter bestellt hat, nur "heute kam".


Offenbar scheint dir der Begriff Konditionalsatz und die Verwendung des Wortes 'wenn' hierin i. S. v. "für den Fall" fremd.

I. Gggs. zu dir vermag ich der Fallschilderung nämlich nicht zu entnehmen, wer den Handwerker beauftragte.