Reparatur nach Gebrauchtwagen Kauf wer bezahlt?
Am 21.Dezember 2018 habe ich ein Gebrauchtwagen gekauft beim Kauf wurde eine Anhängerkupplung nachgerüstet (im Vertrag festgehalten), jedoch war die ohne Funktion, dies fiel aber erst vor meinem Urlaub wo ich das Fahrzeug mit Anhänger brauchte auf. Da ich vom Zeitpunkt der Entdeckung des Fehlers bis zum Urlaubs Anfang nur noch 7 Tage hatte musste ich zu einer Fachwerkstatt um mein Auto reparieren zulassen (eine freie Werkstatt traute sich nicht an mein Fahrzeug ran). Jetzt die Frage wer muss die 450€ Rechnung bezahlen ? Ich oder der Händler ? Die Fachwerkstatt hat zweifelsfrei bestätigt das die Anhängerkupplung falsch montiert wurde.
Der Händler sagt jedoch das ich ihm nicht die Möglichkeit gegeben habe den Fehler selbst zu beseitigen und deshalb wird er die Rechnung nicht bezahlen.
9 Antworten
Das war die Antwort des Verkäufers :
Sie hatten uns eine Rechnung übermittelt. Als wir vor ein paar Wochen telefonierten habe ich Ihnen folgendes vorgeschlagen:
Sie sollten sich eine Werkstatt in Ihrer Nähe suchen und dort einen Kostenvoranschlag machen lassen für die Instandsetzung, sofern möglich.
Diesen sollten Sie uns übermitteln und wir würden dann darüber entscheiden, ob Sie den Fehler bei Ihrer Werkstatt reparieren lassen oder in unsere Werkstatt kommen sollten. Dieses habe ich am gleichen Tag auch unserem Verkäufer Herrn Spiegel weitergegeben, dass er Kenntnis hat von dem Vorfall.
So wie ich sehe, waren Sie in Hamburg für die Reparatur, da wäre ein Besuch in unserer Werkstatt ja durchaus zumutbar gewesen und nicht, wie vorher von Ihnen angegeben, zu weit weg.
Sie haben uns jetzt nicht die Möglichkeit gegeben, den Fehler selbst zu beheben. Und der Fehler bestand nur darin, dass ein Kabel lose war bzw nicht befestigt. Das ist eine Arbeit von ein paar Minuten.
In den Fällen, in denen wir Rechnungen an andere Fachwerkstätten bezahlen, muss unsere Firma als Rechnungsempfänger aufgeführt sein, damit wir die Rechnung direkt begleichen können und es so für uns auch absetzbar ist.
All diese Gegebenheiten liegen hier nicht vor.
Bitte entschuldigen Sie, dass wir Ihnen aus diesem Grunde die Rechnung nicht erstatten können. Auch wir sind darauf angewiesen, dass unsere Kunden sich an den vorgegebenen Ablauf halten.
Das sagt doch schon alles. Und vertragsrechtlich gesehen, hat der Händler recht. und er beschreibt den Fehler als Bagatelle, die binnen Minuten hätte beseitigt werden können. Jetzt hast gleich doppelt in´s Klo gegriffen!!! Erstens eine maßlos überteuerte Rechnung und die darfst zweitens selber bezahlen.
Sorry, hätte Dir gerne was anderes mitgeteilt...
Der Händler sagt jedoch das ich ihm nicht die Möglichkeit gegeben habe den Fehler selbst zu beseitigen und deshalb wird er die Rechnung nicht bezahlen.
Da hat der Händler nicht ganz unrecht. Laut Bestimmungen zur Gewährleistung muss man dem Verantwortlich bis zu 2 mal die Gelegenheit zur Nachbesserung geben, bevor man weitere Schritte einleiten kann.
Du hättest den Händler direkt nachdem dir der Mangel beaknnt war zur Nacherfüllung auffordern müssen und ihm dabei mitteilen, dass dazu nur eine Zeitspanne von 7 Tagen zur verfügung steht.
Dannach hätte der Verkäufer entscheiden können wie er die Nacherfüllung leistet.
Ohne diesen obigen Vorgang wirst du die Kosten der Nachbesserung nicht zurück erhalten.
Zudem erschliest sich mir nicht, was an einer neu eingebauten AHK für 450 € nachgebessert wird?
was hat nicht funktioniert?
Der Händler sagt jedoch das ich ihm nicht die Möglichkeit gegeben habe den Fehler selbst zu beseitigen und deshalb wird er die Rechnung nicht bezahlen.
Genauso ist es. Anstatt eigenmächtig gleich in eine andere Werkstatt zu gehen, hättest du das mit dem Händler klären müssen.
warum bist du nicht zum Händler und hast das bemängelt.. ?
Ich gebe dem Händler Recht.. das musst jetzt selbst bezahlen, wenn du woanders hingegangen bist...
Hauptsächlich Demontage kosten der Verkleidung und Stundenlohn