Auto Inzahlungnahme dann Totalschaden!?
Guten Tag .
Meine Frage ist Folgende .
Ich habe letzte Woche einen Gebrauchtwagen um einen Preis von 70000 € gekauft . Er war mit diesem Preis ausgeschrieben . Meinen Alten Wagen nahm der Händler mit 2500 € in Zahlung . 4500€ sind bereits bezahlt . Der Restpreis wäre mit übergabe meines alten Wagens geleistet .
Nun hat dieser Aber einen Totalschaden erlitten . Aus meiner sicht muss ich nun den Restbetrag von 2500 € in Bar bezahlen ?! Oder kann der Händler rechtlich dagegen vorgehen weil er mit dem Auto gerechnet hat ? Der volle Preis von 7000 € wäre ja dann somit trozdem bezahlt .
3 Antworten
> Der volle Preis von 7000 € wäre ja dann somit trozdem bezahlt .
Hierüber kann man trefflich streiten. Nach herrschender Meinung ist es so, dass es sich um einen Kaufvertrag (und nicht zwei) handelt, wobei der vereinbarte Kaufpreis 7.000 Euro beträgt und dieser einerseits in bar gezahlt wird (4.500 Euro) und andererseits an Erfüllungs statt hinsichtlich weiterer 2.500 Euro ein Fahrzeug übergeben und übereignet wird. Jetzt hat der Käufer die Wahl, ob er 2.500 Euro zahlt oder das gebrauchte Fahrzeug (im vertraglich vereinbarten Zustand) übergibt und übereignet. Da dieses Fahrzeug nunmehr zerstört ist, wären halt noch 2.500 Euro in Geld zu zahlen, um die gesamte Restkaufpreisforderung zu erfüllen. Wenn der Verkäufer da anderer Meinung ist, hat er vor Gericht schlechte Karten.
Es kann natürlich auch sein, dass der Vertrag andere Regelungen vorsieht.
So sollte es sein.
Aber der Verkäufer hat ja vermutlich den Gewinn aus dem Verkauf des Gebrauchten mit einkalkuliert...
Danke , aber wenn ich den Wagen zum Inserierten Preis von 7000 gekauft hätte , was ich jetzt tuen muss wäre der Gewinn seiner Seite auch schon berechnet gewesen ?!
Wahrscheinlich schon. Das hat aber mit dir nix zu tun. Das er das Auto teurer verkaufen kann das du zur Anzahlung geben wolltest wäre ja nur ein zusätzlicher verdienst gewesen. Hättest du die 7000€ direkt auf den Tisch gelegt hätte er ja sonst nicht weiter dran verdienen können
Also müsste es mit der Zahlung von 2500 € getan sein ? So wäre der preis von 7000 € erreicht . Zu diesem Preis stand das Auto auch im Netzt .
Genau so ist es.
dein kaufvertrag lautete auf 4500 in bar und rest dein auto. wenn nun dein auto geschrottet, mußt du 2500 irgendwie aufbringen, zb ratenzahlung. mehr nicht.
Okay also ist es mit 7000 € getan und er kann nicht rechtlich gegen mich vorgehen oder den Preis in die Höhe treiben ?!
nein kann er nicht. zur not platzt der kaufvertrag, weil du die summe nicht zusammenbekommst. sagst du ihm. dann geh zu einem anderen händler. wenn der verkäufer rumzuckt, geh zu seinem chef.
Genau . Ich werde den betrag von 2500 € in Bar bezahlen ! Der Verkäufer meinte am Telefon das er nochmal neu verhandeln will . Ich denke aber nicht das er dazu im Recht ist wenn ich den vollen Betrag von 7000 € bezahlt habe ?!
richtig. euer vertrag lautete 7000€. wie der zu stande kommt kann dem egal sein. oder du stellst den geschrotteten für 500€ hin plus 2000€ rest. vielleicht meint er das mit neu verhandeln. den ev. gewinn aus dem verkauf deines autos kann er dir nicht gegenrechnen.
Vielen Dank für die Antwort . Im Vertrag ist nicht dazu vermerkt . Also werde ich die differenz von 2.500 in Bar bezahlen und brauch mir da rechtlich keine Sorgen machen ?!