Rechtsschutz sinnvoll beim Autokauf?
Hallo zusammen,
Ich habe heute beim Händler einen Gebrauchtwagen gekauft. Den Kaufvertrag habe ich unterschrieben. Die Hälfte der Kaufsumme bezahle ich und die andere Hälfte kommt von meiner Mutter (Inzahlungnahme altes Fahrzeug) da sie kein Auto mehr benötigt.
Das neue Auto wird aber mir gehören und werde auch nur ich benutzen.
Nachdem ich den Kaufvertrag unterschrieben habe und wir nach Hause gefahren sind hat sie gesagt es wäre sinnvoller gewesen wenn sie den Vertrag unterschrieben hätte weil sie eine Rechtsschutzversicherung hat. Bei Problemen bzgl. des Fahrzeug wäre es ratsam nicht auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben.
Ist ihr Gedanke da richtig? Sie hat verzweifelt versucht den Händler noch zu erreichen damit der Vertrag geändert wird aber der war heute nicht mehr zu erreichen.
PS:
Das Fahrzeug wird auch,aus versicherungstechnischen Gründen,auf ihren Namen gemeldet sein.
7 Antworten
Deine Mutte rhat Recht. Du kannst zwar noch eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abschließen, aber ob dei dann zahlt hängt davon ab worum es genau in der rechtlichen Auseinandersetzung geht. Der Rechtsschutzfall darf natürlich nicht schon vor Vertragsbeginn eingetreten sein, das wäre der Fall wenn es z.B. direkt um den Kauf/Kaufvertrag ginge.
Also sie hat gesagt das sie die Verkehrs Rechtsschutz hat.
Und für den Fall das es in Zukunft Ärger mit dem Fahrzeug und somit mit dem Händler gibt,ist es ratsam abgesichert zu sein.
Ich habe mich erstmal dagegen gewehrt weil ich eigentlich nicht möchte das überall ihr Name steht. Kaufvertrag,Halterin,Versicherung...
Aber da führt wohl kein Weg drum rum wenn ich möglichst günstig rauskommen will.
Jetzt wollte ich zumindest im Kaufvertrag stehen aber wenn das eher sinnvoll ist das sie drin steht wegen der Rechtsschutz dann werden wir es wohl versuchen zu ändern...was im ersten Moment blöd für mich ist aber später sich rentieren könnte..
Wenn du einen vernünftigen Kaufvertrag abschließt, brauchst du keine Rechtsschutzversicherung. Ich kaufe jetzt seit den 70er Jahren Autos und habe noch nie Probleme damit gehabt und habe auch keine RS. Wenn dir der Verkäufer komisch vor kommt, dann kaufst du einfach das Auto nicht. Das ist der beste Schutz und sogar kostenlos.
Ihre Unterschrift unter den Kaufvertrag muss nicht unbedingt eine alleinige Käufereigenschaft begründen. Dagegen spricht m.Erachtens, dass die Hälfte des Kaufpreises Ihre Mutter durch Sachleistung erbracht hat und als Halterin geführt wird. Wer dann den Wagen nutzen darf, ist unbeachtlich.
Für die Käufergemeinschaft besteht daher über die Rechtsschutzversicherung Ihrer Mutter Versicherungsschutz. Ihre Mutter sollte aber unverzüglich den Versicherer unterrichten und Sie als Miteigentümer in den RSVertrag aufnehmen lassen.
Es geht hier um die Rechtsschutzversicherung. Diese muss für Sie eintreten. Was der Händler meint, ist erst einmal rechtlich unerheblich.
Verkehrsrechtschutz macht grundsätzlich Sinn. Welche Versicherung im Schadensfall zahlt , die des Halters oder die des Fahrers ist bei den Versicherungen nach zu fragen.
Es ist sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
für den Fall ist es nun zu spät
Ansonsten sollte man sich erstmal überlegen, welche Risiken man hat, die durch die Versicherung abgedeckt werden - die ist nämlich ziemlich teuer.
Die Versicherung kostet 54€ im Jahr.
Da ist dann aber sicher nicht viel drin, oder hast du nen Geheimtip?
Hab grade mal ein Angebot eingeholt .....
Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Single 207 Euro
Ich rede nur von der Rechtschutzversicherung für das Auto. Also nur Auto.
Das war sogar noch ohne Mietrechtsschutz, also zu wenig.
Für eine Familie kostet eine RS 300 im Jahr..
Ich komme seit 30 Jahren ohne Anwalt aus - wenn also mal was passieren sollte, hab ich garantiert mehr gespart als es kosten könnte.
Hoffentlich passiert was und du musst tausende von Euros bezahlen. Dann wäre ich Schadenfroh.
Ja schön, aber was nützt es an einer einzelnen Stelle toll versicher zu sein - wo eh kaum was passieren kann.
Nach Murphys Gesetz kommt der Ärger dann genau aus der anderen Richtung.
Sowas gibts in meinem Leben nicht. Die Versicherung zahlt ja nur die Anwaltskosten und nur wenn du Aussichten auf Erfolg hast.
Ich hab ja auch keine Glasbruchversicherung, weil ich außer paar Weingläsern kein Glas habe^^
Falsch. Die zahlen so oder so den Anwalt. Sonst bräuchtest du die Versicherung nicht, weil wenn du gewinnst, was ich bei dir nicht hoffe, den Prozess nicht bezahlen musst.
Lies mal die Ausschlussklauseln in deinem Vertrag und überlegen dann, welche realen Fälle dich ereilen können und was die kosten.
blabla.
Hallo,also eine Käufergemeinschaft beim Autokauf ist möglich? Ist es also auch möglich das meine Mutter und ich im Kaufvertrag auftauchen und gemeinsam unterschreiben? So wie es jetzt ist taucht ihr Name ja gar nicht auf. Nur als ehemalige Eigentümerin des Inzahlung gegebenes Altfahrzeugs aber eben nicht auf Papier. Denn wenn wir es so belassen wie es jetzt ist und es dann irgendwann hart auf hart kommen sollte,dann kann ich mir vorstellen das der Händler sagt das ich der alleinige Eigentümer bin und er nicht weiß wen das Auto damals gehört hat...
Es sei denn ihr Name wird noch auftauchen wenn wir ihr jetziges Auto abgeben am Mittwoch. Denn da muss wohl noch etwas unterschrieben werden meinte er gestern.