Autohaus liefert Gebrauchtwagen nicht, will jetzt für die Lieferung geld verlangen?
Guten Tag, ich habe vor einigen Wochen ein gebraucht auto von einem Händler gekauft. Das Auto sollte am nächsten Tag zu mir nach Hause geliefert werden (nach Bestätigung vom Zahlungseingang). Am das hat sich dann herausgezögert da es Wochenende war und das Geld noch nicht eingetroffen war. danach sind wir für ein paar Wochen in Urlaub.. Jetzt sind wir zurück und hatten den Autohändler gebeten den Fahrzeugschein schon mal per Post zu schicken damit wir die Anmeldung machen können. Wurde nicht gemacht...
Uns wurde gesagt das Auto wird heute geliefert und jetzt verlangen sie Geld für die Lieferung, satte 300 Euro.
Im Kaufvertrag stand dass das Auto am nächsten Tag übergeben wird (also der Tag nachdem wir den Kaufvertrag abgeschlossen haben)
Können sie das Verlangen und welche Rechte habe ich da?
Ich freue mich um Eure Hilfe
12 Antworten
Guten Tag, ich habe vor einigen Wochen ein gebraucht auto von einem Händler gekauft.
Und wie? Per Internet?
Das Auto sollte am nächsten Tag zu mir nach Hause geliefert werden (nach Bestätigung vom Zahlungseingang).
Kaum. Wenn das tatsächlich angeboten wurde, war es eine Kulanzvereinbarung, wenn der Kaufpreis entsprechend schnell angewiesen wurde. Normal ist das Preis ab Hof.
Am das hat sich dann herausgezögert da es Wochenende war und das Geld noch nicht eingetroffen war. danach sind wir für ein paar Wochen in
Urlaub.
Ein paar Wochen? Aber vorher ein KFZ bestellen? Das muss ich wohl nicht verstehen.
Jetzt sind wir zurück und hatten den Autohändler gebeten den
Fahrzeugschein schon mal per Post zu schicken damit wir die Anmeldung
machen können. Wurde nicht gemacht...
Das ist auch kein Wunder. Ihr schuldet dem Händler nämlich die Gebühren für die Standplatzmiete von ein paar Wochen.
Uns wurde gesagt das Auto wird heute geliefert und jetzt verlangen sie Geld für die Lieferung, satte 300 Euro.
S.o.
Im Kaufvertrag stand dass das Auto am nächsten Tag übergeben wird (also der Tag nachdem wir den Kaufvertrag abgeschlossen haben)
Übergeben ja. Aberr nicht geliefert. Und auch das nur nach Zahlungseingang.
Nichts anderes habe ich geschrieben :-)
Du kannst noch von Glück sprechen, dass du für die Tage, wo das Fahrzeug noch auf dem Hof stand keine Standplatz-Miete berechnet bekommst.
Wo steht denn geschrieben, dass du ein Auto "frei Haus" geliefert bekommst?
Ich vermute das genau das der Fall ist!
Auto kaufen, überweisen und bzw karre dann wochenlang da stehen lassen, da freut sich jeder Händler!
Abgemeldet hätte die Kiste nämlich nicht an der Straße geparkt werden dürfen, und anmelden wenn man weiß, das man die nöchsten Wochenbeginns nicht da ist, ist auch rausgeworfenes geld... ist doch SO viel oraktuscher ... nur das der Händler nicht mitspielt
Wer auf diese Weise ein Auto kaufst, muss sich nicht wundern wenn er eine "Strafgebühr" zahlen muss. Erst Auto kaufen und dann über Wochen in Urlaub fahren ist keine gute Idee. Das mit dem Urlaub hast du doch vorher gewusst. Natürlich musste das Geld erst auf dem Konto des Händler fest gebucht sein.
Dein Computerausdruck "Überweisung entgegengenommen" reicht natürlich nicht aus.
Du hast das Recht die 300,- Euro zu zahlen.
Wenn im Kaufvertrag "übergeben" steht, dann müsst ihr das Fahrzeug wie üblich dort abholen und wenn sie das Auto aufliefern , dann können sie einen Aufpreis dafür verlangen. Wenn sie es aufgrund der langen Wartezeit und Standzeit nun nicht mehr kostenlos machen wollen, dann wird man daran nichts ändern können.
Natürlich "verschickt" der Händler das Fahrzeug erst, wenn das Geld auch auf seinem Konto angekommen ist und ein Termin vereinbart wurde.
Autos werden in der Regel nicht "kostenlos" geliefert. Du Kannst die ja schließlich nicht einfach einpacken und bei der Post abgeben.
Du hast ein Auto direkt zum mitnehmen gekauft. Extrawünsche (Lieferung) musst du natürlich bezahlen.
Übergabe nach zahlungseingang... aber nicht 'wochen' später!
Und die 'übergabe' findet i.d.r. auf dem Hof des Händlers statt!
Es sei denn, eine Lieferung ist eindeutig schriftlich fixiert!