Rentenversicherungspflicht für Besitzer von Friseursalon?
Hallo meine Frage: Sind die Besitzer und Betreiber eines Friseursalons rentenversicherungspflichtig? Meiner Meinung nach nicht da es sich um Selbstständige handelt. Oder greift dort das SGB §2 Satz1 Nr.8 SGB IV?
Grüße xenon01
3 Antworten
Als in die Handwerksrolle eingetragener Inhaber sind Sie vorerst versicherungspflichtig.
Einzige Ausnahme(n): Sie selbst erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen nicht und müssen jemanden einstellen (Handwerksmeister), um die rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Dann bleiben Sie als Inhaber / Besitzer versicherungsfrei.
Sollten Sie eine Kapitalgesellschaft als Rechtsform wählen würde es da auch ein Schlupfloch geben - meiner Meinung nach jedoch nicht wirklich diskutabel am Anfang eines Unternehmensstarts - es sei denn die Bedingungen erfordern es.
Gruß DerGehrke
Das Friseurhandwerk ist ein IHK eingetragender Beruf , der ähnlich wie andere Handewerksberufe die 218 Monate Pflichtbeiträge aufgeruft . Die Frage ist aber auch (leider) meist nicht das die Verpflichtung besteht, sondern wie lange noch ? So zählen Selbständigkeitszeiträume , Meisterprüfung ,Beschäftigungs / Geschäftsformverhältnisse zur Anrechnung...und die Rentenversicherung sagt nicht unbedingt Bescheid ,wann die Pflicht aufhört..lassen sie sich bitte den Zeitraum vom Steuerberater oder auch des Rentenversicherungsträgers nennen und welche Zeiträume angerechnet werden können..da gab es schon so einige (positive) Überrschungen !
HG DerMakler
Friseure sind zulassungspflichtige Handwerker und daher zunächst Mitglieder der Handwerker-Pflichtversicherung.
SGB VI (BGBl. I 2004, 3183