Beschriftung am Schaufenster entfernen?
Ich hatte einen Friseursalon. Hatte am 27.6.16 die Abnahme der Vermieter. Sie haben sich alles angeschaut und mir die Kaution ausgezahlt. Mir wurde schriftlich bestätigt,das ich den Laden im vertragsgemäßen Zustand übergeben habe. Das gesamte Haus wurde zum heutigen Tag 1.7.16 verkauft. Jetzt meint der neue Besitzer ich solle die Schaufenster Beschriftung entfernen. Muss ich das?
8 Antworten
Erkläre ihm, dass er das Haus schließlich mit Beschriftung gekauft hat. Sag ihm dann auch noch, wie er das am besten weg bekommt oder wer Deine Beschriftung angebracht hat, damit er sich an diesen wendet, der das bestimmt gerne gegen Rechnung auch wieder weg macht.
Ich als Laie (!) würde sagen: Nein. Auf welcher vertraglichen Grundlage auch?
Wenn Du Mieter warst und alles mit dem Vermieter geklärt ist ist das eine Sache zwischen den Hauseigentümern.
Der Käufer hat das Haus so gekauft, wie er es gesehen hat und du hattest eine mängelfreie Übergabe. Wieso solltest du dafür zuständig sein? Nein, kann ich mir nicht vorstellen.
Dein Vertragspartner war Dein Vermieter, also der ursprüngliche Eigentümer. Wenn der bei der Abnahme keinen Grund zur Beanstandung gefunden hat, dann kann sich der neue Eigentümer wünschen, was er will. Das Leben ist halt einmal kein Wunschkonzert;-)