Rente ausgezahlung?
Ist es möglich seine Rente auszuzahlen zu lassen wenn mann auswandert als Deutscher Staatsbürger
7 Antworten
Wenn du bereits 60 Beitragsmonate hast, hast du bereits einen unverfallbaren Rentenanspruch erworben, der dir bei Erreichen der Altersgrenze auch ins Ausland überwiesen wird.
Da du ja auch jederzeit wieder nach Deutschland einreisen kannst, um diese 60 Monate zu vervollständigen, bekommst du auch vorher keine Auszahlung
.Etwas anderes gilt für ausländische Staatsbürger. Diese können ihren Arbeitnehmeranteil, den sie gezahlt haben ausgezahlt bekommen. Wenn sie bereits 60 Beitragsmonate haben, gilt auch für sie, dass es KEINE Auszahlung gibt.
Nein. Die gesetzliche Altersrente wird bis zum Lebensende gezahlt, und das steht ja nicht fest.
Nein.
Deutsche Staatsangehörige im Ausland können sich die Beiträge nur erstatten, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist und kein Rentenanspruch besteht.
Nein, denn die Rente ist kein Sparguthaben. Du bekommst sie dann monatlich auf dein Girokonto im Ausland ueberwiesen
Das kommt nicht infrage. Schon deshalb nicht, wenn du irgendwann mit leeren Händen wieder nach Deutschland zurückkehrst, und das Sozialamt bis zu deinem Lebensende für dich blechen muss. Das mag der Staat nicht
Du meinst die eingezahlten Beiträge - nicht die Rente!
Die Beiträge kann man sich auszahlen lassen, wenn man noch keinen Rentenanspruch erworben hat - also weniger als 60 Monate eingezahlt hat.
Besteht ein Rentenanspruch, wird die Rente auch ins Ausland überwiesen - da gibt es allerdings je nach Sozialabkommen ein paar Besonderheiten.
Sofern man dt. Staatsangehöriger ist, gibt es keine Beitragserstattung
Doch - wenn man die Wartezeit nicht erfüllt, gilt das auch für deutsche Staatsbürger - z.B. für Beamte, die vorher ein paar Monate eingezahlt haben oder für jemanden, der ins Ausland geht und keinen Rentenanspruch erworben hat - die Erstattung erfolgt allerdings erst m Regelrentenalter.
hej , beamtete bekommen zur pension den errechneten rentenanteil - also von zwei stellen !
Das stimmt! Aber nur dann, wenn sie einen gesetzlichen Rentenanspruch erworben haben.
Deshalb schrieb ich ja: „...wenn man die Wartezeit nicht erfüllt“ - denn nur dann kann man sich die Beiträge auszahlen lassen. Andernfalls bekommt man zwei Renten.
Bei freiwilligen Renten ist das zum Teil möglich, nicht aber bei der gesetzlichen Rente in Deutschland. Erhält man Witwenrente und möchte neu heiraten, dann kann man sich diese auszahlen lassen.
Dann gibt es eine Startleistung für die neue Ehe von 2 Jahren Witwenrente
Ich habe gehört dass es möglich ist seine Rente auszuzahlen zu lassen den Eigenanteil wenn man auswandert