Mietvertrag aufheben wegen asbest
Folgender Fall, ich habe sehr dringend eine neue Wohnung gesucht und bin schließlich am 30.03.2015 fündig geworden. Habe eine möblierte Altbau dachwohnung besichtigt und nach sofortiger zusage der Vermieter sofort einen Mietvertrag unterschrieben. Gestern habe ich bemerkt, dass irgendetwas an der fenstergaube durch den wind laute , schlagende Geräusche verursacht. Also Fenster auf und siehe da, das ganze Dach ist mit alten schon ziemlich verwitterten Faserzementplatten (kunstschiefer ) bedeckt und eine dieser platten genau neben meinem Fenster ist sogar locker und schlägt gegen die darunterliegenden. ich habe nun absolut schlechtes Gefühl in der Wohnung, da diese Verwitterten, beschädigten Platten permanent Fasern freigeben, welche bei offenem Fenster in die Wohnung kommen. Ich will sofort wieder aus der Wohnung raus. Ist eine Aufhebung oder Fristlose Kündigung möglich?
8 Antworten
Hallo newbiker92,
nimm doch einfach selber eine kleine Probe, schicke es in ein Labor und lasse es analysieren auf Asbest, wenn es so sein sollte dann hast du Sicherheit und kannst den Vermieter darauf ansprechen, vorher wurd ich einen Anwalt zur Rate ziehen. Wenn das Ergebnis negativ ist, also kein Asbest ist doch alles gut.
Ps, ein Labor kann ich dir empfehlen. Biolab in Braunschweig macht solche Analysen. Kosten liegen zwischen 50 und 75€
MfG fishing
Der Mietvertrag beginnt am 01.04.2015- er läuft nach Maßgabe folgender Regelung auf unbestimmte Zeit.Das Mietverhältnis ist von beiden Seiten spätestens am 3. Werktag eines jeden Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats kündbar, d.h 3 Monate zum Monatsende. Der Mietvertrag wird für die nächsten zwölf Monate fest abgeschlossen, danach wäre der erste mögliche Kündigungstermin ist zum 30.juni 2016.
Diese Klausel sollte mal ein Anwalt beurteilen, denn es müsste ein gegenseitiger Kündigungsverzicht sein, das kann man hier zwar vermuten aber sicher ist es nicht.
Und dann kannst Du ihn fragen ob die genannten Umstände für eine fristlose Kündigung ausreichen.
MfG
Johnny
Ich habe zunächst meinen Vermieter über meine Entdeckung informiert, zuvor hatte ich meinen Verdacht von einem sehr erfahrenem Dachdecker beurteilen lassen, indem ich ihn die Platten begutachten ließ und dieser mir sagte man müsse zwar um 100% sicher sein zu können einen Labortest machen, jedoch könne er mir sagen, dass Platten dieser Machart und diesen Produktionszeitraumes nahezu immer Asbest enthielten. Dies deckt sich mit nahezu allen Aussagen die man im Internet zu Kunstschieferplatten findet.
Sollte ich nicht aus dem Vertrag raus kommen, wäre dies eine Katastrophe, da Ich absolut unter keinen Umständen in Anwesenheit dieser Platten wohnen möchte. Klar kann es sein, dass kaum Fasern ins Fenster fliegen beim lüften, jedoch ist mir selbst das Restrisiko zu hoch, da bekanntlich eine Faser reicht um die tödliche Krankheit auszulösen.
Zementgebundene Asbestplatten verlieren nicht einfach so Fasern, dazu müsste man die Platten schon mit ner Flex schneiden. Außerdem würden dann wahrscheinlich mehrere Millionen Menschen pro Jahr an Asbestose erkranken, da an jeder dritten Gaube noch Asbestplatten befestigt sind.
Ich kann mir nicht vorstellen das es einen Richter gibt, der aufgrund dieser Situation, eine Aufhebung des Mietvertrags durchgehen lässt.
Meiner Meinung nach ist das "Wohnen" und Lüften absolut bedenkenlos.
MfG
Der Dachdeckermeister
Ohne ihr Fachwissen als Dachdeckermeister in Frage stellen zu wollen, wieso wird in nahezu allen Fachquellen von einer Faserfreisetzung aufgrund von Verwitterung gesprochen? Ist dies nur Panikmache um die Sanierungsmaßnahmen zu subventionieren?
Am besten du konsultierst einen Anwalt. Bei solchen Umständen wäre es absurd, wenn du nichts machen könntest.
So weit musste es nicht kommen, da meine Vermieter Verständnis für meine Sorgen zeigten und einer Auflösung des Mietvertrages zustimmen.
Zunächst: Die Fristenregelung für ein Jahr ist unwirksam, da sie nicht den gesetzlichen Regelungen entspricht. Du dürftest also sehr wohl mit der gesetzlichen Dreimonatsfrist kündigen.
Was nun die Zementfaserlatten betrifft, müsstest du schon eindeutig beweisen, dass Asbest enthalten ist. Das ist keineswegs absolut so. Frag den Vermieter, er müsste u. U. nachweisen, dass kein Asbest enthalten ist.