Mietkosten bei Einzug Mitte des Monats
Hallo!
ich ziehe am 15. Oktober in meine neue Wohnung ein und zahle ab diesem Tag. Der Vermieter hat das folgendermaßen ausgerechnet: Mietkosten / 31 Tage x 17 Tage (15.10 - 31.10,)
Ist das korrekt so? Nach dieser Rechnung müsste man pro Monat ständig wechselnde Mietkosten haben, da nicht alle Monate 31 Tage haben. Gibt es im Mietrecht einen Paragraphen, der Klarheit bringt?
Grüße
8 Antworten
Gibt es im Mietrecht einen Paragraphen, der Klarheit bringt?
§ 556b (BGB) Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.
Zeitabschnitte können sein Tage, Wochen oder Monate sein. Bei Wohnungsmietverträgen ist der Zeitabschnitt Monat, egal wie viel oder wenig Tage er hat, üblich. Das muß auch nicht zwingend der Kalendermonat sein. Halt nur 4 Wochen.
Die Berechnung Deines Vermieters für den 1/2 Monat ist korrekt und sogar zu Deinen Gunsten.
aber der Vermieter verlangt nicht für den 1/2 Monat, also die 1/2 Miete, sondern die Miete dividiert durch 31 Tage mal der Tage des restlichen Monats, also 17 (vom 15.10. - 31.10.)
Wo ist das Problem? Stell Dir mal vor Du wärst im Februar eingezogen;-)
Wann war/ist denn eigentlich Mietbeginn?
Es geht ja schon gut los. Bist du Lehrer? Ich würde da nicht so rummachen und ab November gehts sowieso mit der vollen Monatsmiete weiter. Der Oktober wurde anteilsmäßig berechnet - was passt dir da nicht?
Wenn man Mitte des Monats einzieht,zahlt man auch anteilige Miete.
Ich schließe mich antari an.Die Forderung ist korrekt.
Denn vom 15.-31.10. sind es 17 Tage!
Nach dieser Rechnung müsste man pro Monat ständig wechselnde Mietkosten haben, da nicht alle Monate 31 Tage haben.
Das gilt nur für den halben Monat.
Ab November zahlt man dann die vereinbarte Miete.
wenn es zum beispiel um zinsen geht, hat der monat rechtlich gesehen 30 tage.
inwieweit das beim mietzins der fall ist, kann ich nicht sagen. dennoch ist es doch ein recht faires angebot vom vermieter. er haette ja theoretisch auch sagen koennen:
miete ab 01.10. oder ab 01.11.
und wegen einem tag wuerd ich da nun nicht den larry machen.
Diese Art der Aufrechnung gilt selbstverständlich nur für den Oktober. Alle folgenden Monate werden mit dem vereinbarten Mietzins abgerechnet. Für die Rechnung selber benötigt man keine §, das lernt man in der Grundschule. MfG
Vielen Dank für die sehr aufschlussreiche Antwort, auf die ich selbst nie gekommen wäre. Oftmals ist es ja so, dass man entweder Mitte des Monats oder eben am Monatsanfang einzieht. Sobald man am Monatsanfang einzieht, zahlt man die im Mietvertrag vereinbarte Summe. Meine Frage war, ob es bei Einzug in der Monatsmitte eine gesonderte Regelung gibt. Falls sie keine Antwort darauf haben, dann antworten Sie auch nicht. Vielen Dank.
Bitte gerne. Lesen Sie sich Ihre Frage ruhig nochmal durch, vielleicht verstehen Sie dann meine Antwort besser. Ihre Frage war keineswegs, ob es eine Sonderregelung zum Einzug in der Monatsmitte gibt. Sie haben das vielleicht gemeint, aber nicht geschrieben. MfG
Hallo,
danke für die Antwort, aber der Vermieter verlangt nicht für den 1/2 Monat, also die 1/2 Miete, sondern die Miete dividiert durch 31 Tage mal der Tage des restlichen Monats, also 17 (vom 15.10. - 31.10.)