Reisepass wurde von Ausländerbehörde beschlagnahmt, was tun?
Hallo, allerseits. Danke für das Lesen des Artikels erstmal!
Eine Freundin von mir wollte gestern bei der Ausländerbehörde ihr Visum verlängern. Denn sie besitzte ein Studienvisum und nur bis 20.06.2014. Danach hat die Ausländerbehörde ihr zwei mal Fiktionsbescheinigungen erteilt. Die aktuelle FIktionsbescheinigung war auch nur bis 22.12.2014 gütig. Deswegen ist sie zur Verlängerung des Visums zur Ausländerbehörde gegangen. Aber ihr Antrag wurde abgelehnt und der Reisepass auch beschlagnahmt. Den Grund dafür hat die Beämtin aber nicht angegeben. Die Freundin hat sie wegen Angst auch nicht gefragt.
Diese Freundin war auch faul zum Lernen in der Uni und hat sehr viel Zeit zum Quatschen, Spielen, Reisen und Spassmachen in ihrer Studiumszeit investiert. Das ist uns schon klar. Aber ich meine, das soll keine Gründe sein, die die Ausländerbehörde zur Beschlagnahme des Reisepasses unterstützen. Oder wiess jemand, das ist doch anders?
Ich bin schon lange nicht mehr Student und habe keine Ahnung über Studienzeit und so weiter. Wie viel Jahre bekommt ein Ansländer in D das Visum zum Studium? Was sind die Kriterien für Verlängerung des Visums, ob der Student stundienfähig oder nicht ist? Wie bewertet man ein Stutdent? Mit welchem Prozess?
Also, die Freundin weint immer noch im Telefon und kann nicht aufhören. Sie hat einen Bescheid von Ausländerbehöre bekommen und dieser lautet: sie muss vor dem 10.01. 2015 Deutschland verlassen. Nur wenn sie der Ausländerbehörde ein gültiges Flugticket vorlegt, kann sie erst ihren Reisepass zurückbekommen. Jetzt hat sie nur eine Kopie des Reisepasses mit Stempeln in der Hand. Schlagt einfach paar Ideen vor,wie sie sich weiter verhalten soll. Danke euch!!!
Beste Grüße
Lutz
6 Antworten
Sie hat offensichtlich viel Spaß gehabt hier und wenn ihr nicht einmal der Gedanke gekommen ist, dass sie so nicht zu einem Abschluss kommt, dann ist sie vielleicht nicht reif genug für ein Studium. Sie muss doch vorher mal einen Gedanken daran verschwendet haben, dass sie so nicht dauerhaft leben kann.
In ihrer Heimat wird sie auch nicht bis zum Rentenalter studieren können ohne jemals eine Prüfung erfolgreich abgelegt zu haben.
Intelligent ist das nicht.
wenn sie der Aufforderung der Behörden nicht folgt hält sie sich hier illegal auf, das hat zur Folge sie wird abgeschoben und erhält eine Wiedereinreisesperre, die ist meist auf 5 Jahre begrenzt ist, aber sollte sie hier nochmal einreisen wollen muß sie alle Abschiebungskosten erst der BRD erstattet haben.. ggf. auch die der verlorenen Prozesse , Abschiebungshaft und Flug-/ Rückreisekosten..
wenn sie keine Wiedereinreisesperre bekommen möchte , sollte sie die Termine zum Verlassen der BRD unbedingt einhalten..dann kann sie zur Arbeitsaufnahme oder zu Besuch wieder herkommen..
Hallo,
Ich hätte gern fragen was deine Freundin getan hat? da ich auch ein Freund von mir habe, der die gleiche Situation hat und keine Ahnung was er tun soll (er hat außerdem einen Anwalt beantragt).
Mfg.
wenn sie keinen gueltigen aufenthaltstitel hat, und den hat sie ja offensichtlich nicht, dann muss sie ausreisen. ich weiss nicht genau, ob die auslaenderbehoerde den pass einbehalten darf, vermutlich schon, wenn gefahr besteht, dass die person sich noch mal einen aufenthaltstitel "erschleicht".
ich hatte den fall auch schon mal mit einem freund, der musste ausreisen und dann neu ein visum in seinem heimatland beantragen. mit auslaenderbehoerde ist nicht zu spassen. die druecken da nicht mal ein auge zu oder so. deine freundin soll sich sputen, ihre angelegenheiten zu regeln. wenn alles in ordnung ist, kann sie innerhalb von ein paar monaten moeglicher weise schon wieder einreisen.
Vergebene Liebesmüh'. Das hätte ihr vorher schon klar sein müssen, dass das so nicht geht. Mit dem Spott zuhause wird sie leben müssen.
das mit dem anwalt ist rausgeschmissenes geld. wegen "ausgelacht werden" kann sie auch keinen asylantrag stellen. sie muss mindestens nachweisen koennen, dass sie ueber ausreichend einkommen verfuegt, um ueberhaupt in deutschland bleiben zu koennen. ein ewiges studentenvisum gibt es freilich auch nicht.
sie hat kein "recht" auf den aufenthalt in deutschland. das haette sie, wenn sie z.b. mit einem deutschen verheiratet waere.
Als Ausländer erhält man nur Verlängerungen, wenn man erfolgreich studiert, nicht, wenn man seine Zeit mit anderen Dingen verbringt. Da sind die Ausländerbehörden sehr streng. Man muss regelmässig seine bestanden Prüfungen vorlegen, damit man diesen Studienerfolg nachweist. Meist orientieren sich die Behörden an den Anforderungen des Bafögamtes.
das finde ich auch. die ausländerbehörden sind sehr streng. ausländer sollen eigentlich viel mehr abstand mit denen halten, wenn nichts passiert. aber die freundin will nicht deutschland verlassen und dagegen einen rechtsanwalt einziehen. das würde ich nicht machen. und ich glaube das wird nicht zu viel helfen und auch zu teuer. die freundin meint, sie ist schon 31 jahre alt und kann gar nicht mehr nach heimatland zurück. dort wird sie ausgelacht wenn sie mit so einer situation zurückkehrt. wie meint ihr wenn sie hier in D einen anwalt engagiert? hilft das? oder sie schmeisst das geld in den luft?