Pc Beschlagnahmt, unschuldig?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du solltest dir einen Anwalt nehmen und mit diesem Zusammen die Kooperation mit der Polizei anstreben. Dein Anwalt kann auch in Erfahrung bringen, wie der Erpressungsverdacht in die Welt gekommen ist. Vielleicht hat sich die Beschlagnahme als Beweismittel dann schnell erledigt. Ansonsten bekommst du die Sachen erst zurück, wenn sie veraltet sind.

Hallo Kampfnudel,

die Polizei hat gegen Dich ein Strafverfahren wegen Erpressung gem. § 253 StGB eingeleitet.

Da sowohl Dein Handy, wie auch Dein PC als Beweismittel von Bedeutung sein können, waren die zwingend von der Polizei gem. folgender Rechtsgrundlage sicherzustellen oder wenn Du die nicht freiwillig rausgegeben hast, waren sie zu beschlagnahmen:  

**************************************************************************************

§ 94 StPO - Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken

(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Führerscheine, die der Einziehung unterliegen.

**************************************************************************************

Wurden Handy und PC von der Polizei beschlagnahmt, weil Du sie nicht freiwillig herausgegeben hast, musste die Beschlagnahme durch einen Richter angeordnet werden (was aber nur eine Formsache ist), außer es lag Gefahr im Verzug vor.

Gegen die Beschlagnahme kannst Du nichts unternehmen, da wird auch ein Rechtsanwalt nichts dran ändern können.

Dir bleibt jetzt nichts anderes übrig, als abzuwarten, bis die Auswertung erfolgt ist. Das kann allerdings schon mal paar Wochen dauern. Da die meisten Polizeidienststellen nicht mit den Knowhow für eine beweissichere Auswertung der Daten ausgestattet sind, müssen die beschlagnahmten Gegenstände erst an eine Dienststelle mit entsprechenden Knowhow weiterleiten. Und wie schnell es dann geht, kommt drauf an, wie ausgelastet die Kollegen sind. Dein PC und Handy sind mit Sicherheit nicht die einzigen Geräte die ausgewertet müssen.

Sobald die Auswertung ergeben hat, dass Handy und PC keine Beweise enthalten, wirst Du die Geräte wieder bekommen.

Sind aber Beweise gefunden worden, werden die Geräte bis zum Abschluss des Verfahrens als Beweismittel in Verwahrung bleiben.

Fraglich ist dann auch, ob Du die Geräte überhaupt wieder bekommst, oder ob die als Tatmittel einzuziehen sind. Die Rechtsgrundlage für die Einziehung lautet wie folgt:

*********************************************************************************

§ 74 StGB - Voraussetzungen der Einziehung 

(1) Ist eine vorsätzliche Straftat begangen worden, so können Gegenstände, die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen werden

(2) Die Einziehung ist nur zulässig, wenn 

  1. die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen oder
  2. die Gegenstände nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden oder die Gefahr besteht, daß sie der Begehung rechtswidriger Taten dienen werden. 

(3) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 ist die Einziehung der Gegenstände auch zulässig, wenn der Täter ohne Schuld gehandelt hat. 

(4) Wird die Einziehung durch eine besondere Vorschrift über Absatz 1 hinaus vorgeschrieben oder zugelassen, so gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend. 
 

*********************************************************************************

Kurz gefast, wenn Du die Tat so wie Du schreibst nicht begangen hast, wird man auf dem Handy und PC nichts finden, was Dich belastet und Du wirst sie auch in absehbarer Zeit wieder erhalten.

Wie lange das dauert, kann man aber nicht abschätzen.

Schöne Grüße
TheGrow

Kampfnudel 
Beitragsersteller
 11.03.2016, 07:27

Guten Morgen und vielen Dank für die Mühe! Also d.h auch wenn die Polizei nichts findet dürfen die meinen Rechner einziehen?, -so wie ich es verstanden habe?

TheGrow  11.03.2016, 10:03
@Kampfnudel

Nein, das hast Du falsch verstanden, die Voraussetzung für die Einziehung ist ja der von mir fett dargestellte Text des § 74 StGB. Wurde auf dem Rechner/Handy nichts gefunden ist er Dir unmittelbar nach der Auswertung wieder zu übergeben.

Du wirst einfach abwarten müssen.

Auch wenn Du mit der ganzen Sache nichts weißt, so kann es sein das jemand einen Trojaner oder ähnliche Software auf Deinem PC installiert hast. Sollte das so sein, dann wird die Polizei ihn finden und Du bist aus dem Rennen.

Wenn ein richterlicher Beschluss vorlag, war das rechtens und du kannst nichts machen, selbst der beste Anwalt nicht.

Du kannst eigentlich nichts machen. Du musst warten bis die durch sind den Rechner zu durchstöbern.