Rückgabe des eingezogenen Handy‘s von der Polizei?
Hallo ihr lieben, ich wurde vor 1Jahr beschuldigt, Einen Online Betrug begangen zu haben ( zu unrecht). Die Polizei hat auf die Richterliche Anordnung eine Hausdurchsuchung veranlasst um nach Beweis Mitteln zu suchen.Dementsprechend wurde mir mein Handy weg genommen und nach 6 Monaten (vor 1woche) hatte ich dann ein Gericht , wo ich frei gesprochen wurde da es keine Beweismittel gegen mich gab.Der Richter hatte mir gesagt das ich mein Handy zurück bekomme, aber nur von der Staatsanwalfschaft. Meine Frage ist, ist es schlimm das da einige Videos drauf sind wie Videos wie ich Auto gefahren bin noch nicht (18) und was macht die Staatsanwaltschaft noch mit dem Handy ? Da der Fall ja abgeschlossen ist. Wann sollte die staatsanwalfschaft mir das Handy auch zurück geben also wie lange könnte das dauern ??
3 Antworten
Wenn Dein Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, haben die was Besseres zu tun, als Dein Handy auf Dateien zu untersuchen, die mit dem abgeschlossenen Verfahren nichts zu tun haben. Schreibe die StA einfach an und Du erhälst Nachricht von dem Polizeibeamten, auf dessen Büro Du Dein Gerät abholen kannst.
Du musst hier nun unterscheiden.
Die Sache mit dem online-Betrug ist erledigt.
Wenn die Staatsanwaltschaft die Videos gesehen hat, kann eine neue Anklage auf die zu kommen, wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Somit wird dann dein Handy weiterhin als Beweismittel festgehalten.
Und oder die Staatsanwaltschaft weiß auch nicht wie ich aussehe glaub ich
Aber die sehen das ich zu der Zeit 17 war und laut Gesetzt darf man mit 17 mit einer begleitsperson fahren . Glaubt du die würden jetzt extra deswegen eine Auskunft bezüglich auf die Fahrerlaubnis machen ?
Selbstverständlich darf ein durch richterlichen Beschluss beschlagnahmtes Handy durchsucht werden. Werden dabei andere Straftaten entdeckt, können auch weitere Verfahren eingeleitet werden.