Handy bei Polizeilicher Hausdurchsuchung mitgenommen. Wann bekommt man es wieder?
Hallo Miteinander!
Ein Freund von mir wurde zu Unrecht angeklagt , und deshalb wurde bei ihm eine Hausdurchsuchung durchgeführt, man hat seinen PC , sein Laptop und sein Handy mitgenommen. Er musste dann auf der Wache seine Aussage machen und wartet nun auf weiteres. Er weis das er nichts mit der Angeklagten Sache zu tun hat , muss aber natürlich darauf warten bis Die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft das auch merkt. Was ihm im Moment am meisten Magenschmerzen verursacht ist , das er nicht weis wann er seine Sachen wiederbekommt. Letzten Donnerstag ist diese Durchsuchung gewesen und er kann nicht verstehen wieso das solange dauert , bis er seine Sachen wiederbekommt , daher frag ich mal für ihn hier nach wie lange die Sachen so "eingezogen" bleiben. Er weis nicht was er jetzt machen soll , braucht sein Handy ab Montag wieder , da dann sein Urlaub beendet ist. Also wie soll er jetzt vorgehen ?
Er hat mich auch gefragt , ob er zum Beispiel ärger bekommen könne für Sachen , die sich auf Datenträgern Befinden aber nichts mit der Angeklagten Sache zu tun haben , wie z.b Fotos oder Videos die eine sagen wir nicht ganz Legale Tätigkeit zeigen.
Gruß
5 Antworten
Zu Unrecht wurde er nicht angeklagt sondern aufgrund sicherlich vorliegender Verdachtsmomente wird gegen ihn erst einmal ermittelt.
Nur durch diese sicherlich vorliegenden Verdachtsmomente wurde ein richterlicher Beschluß erlassen, aufgrund dessen die Durchsuchung stattgefunden haben mag. Einen solchen bekommt man nicht ohne Grund.
Dabei wurden diverse Gegenstände sichergestellt, welche eventuell Angaben enthalten, welche diese Verdachtsmomente erhärten oder entkräften geeignet sind.
Diese werden zunächst einmal der Staatsanwaltschaft überstellt. Diese wird die Untersuchung beschließen, die dauert dann erst einmal eine ganze Weile.
Danach werden die gewonnenen Erkenntnisse bewertet und entweder die Ermittlung eingestellt, worauf Dein Kumpel seine Sachen wiederbekommt (was in dem Fall unter 3 Monaten nicht einmal denkbar wäre) oder jedoch es wird ein Strafbefehl erlassen. Erfüllt er die Bedingungen, bekommt er sie dann wieder, es sei denn, diese werden als bedingung des Strafbefehles als Tatmittel einbehalten, dann sind sie ganz weg.
Oder jedoch es wird Anklage erhoben (und erst dann ist Dein Kumpel angeklagt). In diesem Fall werden diese Gegenstände bis zum Abschluß des Verfahrens als Beweismittel einbehalten. Ist dann ein Urteil ergangen und die Rechtskraft eingetreten, könnte er seine Gegenstände wieder bekommen.
Das wäre dann nicht unter ein Jahr Wartezeit darauf.
Oder aber die Gegenstände werden als Tatmittel eingezogen, dann sieht er sie nie wieder (ein Einbrecher z.B. erhält auch nach einem Gerichtsverfahren sein Einbruchswerkzeug nicht mehr zurück).
Sollten bei der Untersuchung Anhaltspunkte für andere Straftaten gefunden werden, dann ist das ein sogenannter Zufallsfund.
Diese werden selbstredent ebenfalls verfolgt und die gefundenen Anhaltspunkte diesen dann stattfindenden Ermittlungsverfahren zugeführt.
In dem Fall, selbst wenn die jetzige Sache eingestellt werden würde, so würde man die sichergestellten Gegenstände als Beweismittel dieser Ermittlungsverfahren weiter einbehalten (was ja im Raum steht).
Also, er soll mal nicht vor einem Jahr damit rechnen, dass er die wiedersieht, eher länger, wenn überhaupt.
So, so. Dein "Freund". Sorry, ich bin schon so lange hier: Es ist völlig klar, dass es um dich geht.
Offenbar wurde deine Wohnung nicht ohne Grund durchsucht. Für eine Wohnungsdurchsuchung müssen schon extrem harte Fakten auf dem Tisch liegen. Von "zu Unrecht" kann hier also keine Rede sein.
Dafür dass es angeblich nicht deine Sachen sind, machst du dir ganz schön Sorgen.
Eine Wohnungsdurchsuchung ist schon bei einem "einfachen Tatverdacht" gegen eine bestimmte Person (Beschuldigte/r) zulässig. Das bedeutet, dass für die Behörden schon feststeht, dass diese Person eine Straftat begangen hat. Durch die Wohnungsdurchsuchung sollen Beweise gesichert werden, bevor diese vom Täter vernichtet werden können.
Und wenn die Behörden auf Computer auf den Datenträgern auch noch andere Fotos und Videos finden, die ebenfalls illegale Machenschaften zeigen, werden diese natürlich auch zur Anzeige gebracht und dem Staatsanwalt vorgelegt.
gute Antwort.
Es dauert so lang bis alles ausgewertet worden ist. ALLES.
NIcht nur die Staatsanwantschaft ist Schuld an dieser Langsammkeit. Es dauert einer Weile bis z.B. die Internetanbieter alles ausliefern was interessant bzw. relevant ist.
Und ja er kann Ärger bekommen für die andere Sachen. Illegal ist illegal.
Und, by the way, zur Unrecht ist leicht behauptet. Ein Dursuchungsbeschluss bekommt man nicht so nach Lust und Laune.
Aber die Untersuchungen können auch dein Freund entlasten. Ein bessere Mittel gibt es nicht.
Wenn es dich nicht persönlich betreffen würde, hättest du schon längst erzählt worum es eigentlich geht. Deine Besorgnis ist deutlich herauslesbar. Dass du nicht selbst zugeben kannst dass es um dich selber geht, ist verständlich.
Die Sachen bleiben so lange eingezogen bis der Staatsanwalt das Verfahren einstellt und die Rückgabe verfügt. Letzten Donnerstag hat die Durchsuchung stattgefunden, das ist kein nennenswerter Zeitraum. Ich tippe mal das er die Sachen in diesem Jahr nicht wiedersehen wird. Die möglichen Zusatzfunde verzögern die Sache noch zusätzlich.
Wenn er unbedingt ein Handy braucht soll er sich schonmal eine biliges Kartenhandy beschaffen.
he ucars55, du bist selber der Freund bei dem das passiert ist, und schreibst aus der dritten Person, nicht wahr?
Ein Kollege von ihm , der wegen der Sache eine Aussage gemacht hat (Die ihn entlastet) , schon infos bekommen die , die Polizei nur von seinem Handy haben kann. Es wurde nämlich ein Video erwähnt , das ihn entlastet . Also denken wir jetzt das sie schon alles relevantes von den Sachen haben. gut es kann natürlich sein das sie noch nicht alles von dem PC und dem Notebook haben, aber das Handy könnte man ihm doch schon aushändigen.
Ja entlastend ist das wohl schon , trotzdem ist es mies für ihn ohne seine Sachen auszukommen.