termin ausländerbehörde\ visumsablauf

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo! Es ist wichtig, dass er seinen Antrag auf Velängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zum 17.01.2014 abgegeben hat. Das geht auch per Post oder in den Briefkasten der Behörde schmeißen. Dann gilt die bisherige Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 4 AufenthG fiktiv weiter. Es kommt dann nicht darauf an, wann die Aufenthaltserlaubnis verlängert wird. Eine persönliche Abgabe ist natürlich immer besser da man dann auch gleich eine Fiktionsbescheinigung gem. Anlage der Aufetnhaltsverordnung bekommen kann.

LisaliStern 
Beitragsersteller
 23.12.2013, 11:43

Hallo, danke für deine Antwort. Hast uns sehr weitergeholfen. Wir haben gestern alle Unterlagen fertig gemacht in haben den Antrag heute schon bei der ABH eingereicht. Fiktionsbescheinigung meinte die Sachbearbeiterin wäre für die paar tage nicht nötig und wies uns auch darauf hin, wie du schon sagtest das ab antragsstellung das Visum sowieso fiktiv verlängert gilt. Super da hatte ich wirklich nicht dran gedach, einfach den Antrag vor dem Termin stellen:) danke dir

Da er ja schon einen Termin hat normalerweise nicht. Die bei der Auländerbehörde wussten sicher das sein Visum abläuft? Sicherheitshalber nochmal anfang Januar anfragen, ob sie das Visum verlängern können bis zum Termin. Am besten trägt dein Mann eine Kopie des Terminzettels der Ausländerbehörde bei sich, fals es in derZeit zwischen dem 17.01 und dem 29.01 zu einer Passkontrolle kommt.

Alle Aufenthaltstitel ....mit Ausnahme des Visums....* werden von der Ausländerbehörde auf Antrag erteilt oder verlängert.*

Wenn Eurer Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels entsprochen wurde, .. ... dann gibt es keine Schwierigkeiten