Führerschein sichergestellt ohne richterlichen Beschluss
Hallo, mein Führerschein wurde vor über einem Monat sichergestellt. Bis heute ist kein richterlicher Beschluss angekommen. Muss die Polizei diesen nicht innerhalb ein paar Tagen wieder aushändigen?
5 Antworten
Nein, denn im berechtigten Zweifelsfall darf die FE auch bis zur Dauer eines Verfahrensabschlusses einbehalten werden. Die Polizei an sich zieht ja nur zur Gefahrenabwehr ( unmittelbar ) ein, oder seitens Staatsanwaltschaft oder anderer anordnungsberechtigten Behörden vollstreckend. Die Polizei ist somit nur ein "durchsetzendes" Amtsglied. Die Einbehaltung kommt für dieses Organ als Anordnung von anderen Behörden.
Ich denke das Du von völlig falschen Ansichten ausgehst. Traurig das Dein Anwalt Dir nicht erklärt hat was hier passiert...
Dir wird eine Straftat vorgeworfen, nämlich Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach §142 StGB.
Wenn es im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens Anzeichen dafür gibt das es auch im Urteil zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen wird dann kann die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden, siehe §111StPO.
Deine Fahrerlaubnis wurde polizeilich sichergestellt und durch einen richterlichen Beschluss gedeckt vorläufig entzogen. Wenn Dein Anwalt das für nicht gerechtfertigt halten würde da die Tatvorwürfe unzureichend sind dann hätte er dagegen vorgehen können. Das hat er offensichtlich nicht getan.
Du solltest Dich also darauf einstellen das Du eine längere Zeit ohne Fahrerlaubnis auskommen musst. Bei Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort kann man von 10-12 Monaten ab Datum des Urteils ausgehen - und das kommt in er Regel erst 2-4 Monate nach der Tat.
Warum weshalb weswegen ? Du sagst nur beschlagnahmt mehr nicht .. Und was sollen hier die Leute draus schließen?
Weswegen wurde der beschlagnahmt? Bei eindeutiger Beweislage brauchen die keinen richterlichen Beschluss. Wenn du geblitzt wirst, kriegst du doch auch direkt Post und musst den abgeben.
Geh doch zur Polizei und hol ihn dir zurück!
Hast du was Verbotenes gemacht?