darf man ein kind ab 11 jahre abends für ca 2-3 stunden alleine lassen um seine aufsichtspflicht nic
darf man ein kind ab 11 jahre abends für ca 2-3 stunden alleine lassen um seine aufsichtspflicht nicht zu verletzen,und gibt es dazu aktuelle rechtsprechung.
12 Antworten
Ja das darf man, ausser das Kind ist behindert oder schon auffällig geworden, weil es z.B. Feuer gelegt hat. Ein "normales" Kind ist dazu in der Lage. Zur Sicherung kannst Du einen Ansprechpartner in der Nachbarschaft auswählen und natürlich solltest Du ein Handy dabei haben. Wenn Dein Kind in der Zeit ohne Betreuung einen erheblichen Schaden anrichtet so wird geprüft, ob Du Deiner Erziehungspflicht nachgekommen bist, ob Du das Kind gut genug erzogen hast, dass so einem Verhalten zu erwarten war oder nicht.
Ein Gesetz zur Aufsichtspflicht gibt es in dem Sinne nicht, wenn etwas passiert, muss vor Gericht eine Einzelfallentscheidung getroffen werden.
Wenn Du Deinen Sohn alleine zu Hause läßt, musst Du alles richtig "sichern" und notfalls nachweisen, dass du alles getan hast, um ein Unglück oder einem Schadensfall vorzubeugen.
Im Grundgesetz ist das klar geregelt: Kinder bis 12 Jahre unterstehen der Aufsichtspflicht durch eine mindestens 16 Jahre alte Person. Die Antwort lautet also klar: Nein! Natürlich ist es nicht gleich ein Verbrechen, wenn man ein elfjähriges Kind mal eine Weile alleine läßt, nur: Wenn was passiert, bist Du der Dumme! Und: Versicherungen zahlen im Zweifelsfall nicht! Laß also lieber einen netten Nachbarn oder die Oma aufpassen, wenn Du weggehen möchtest. Sicher ist sicher. Wenn Dein Kind 12 geworden ist, darfst Du es dann unbeaufsichtigt lassen.
Nirgendwo ist der genaue Inhalt und Umfang der Aufsichtspflicht gesetzlich festgeschrieben. Von daher gibt es auch keine 100% umfassende und verlässliche Regelung, ob und wie nun die Aufsichtspflicht erfüllt ist.
Aus dem § 832 BGB, der die Haftung des Aufsichtspflichtigen regelt, lassen sich jedoch ein paar Rückschlüsse über das Ziel der Aufsichtspflicht ziehen.
§ 832 BGB Haftung des Aufsichtspflichtigen (1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde
also ich lasse meinen kleinen auch mal ne halbe stunde/stunde alleine aber wenn etwas passiert dann zahlt keiner...
In diesem Fall hast Du Deine Aufsichtspflicht nicht verletzt.
https://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?siteid=5&pageid=168
Danke!
ich war in dem alter (glaub sogar ich war noch was jünger, grundschule oder so....nehme an 8 oder 9) abends auch öfter schonmal für ein paar stündchen allein (haben halt klein angefangen mit 1-2 stunden, später dann auch mal länger), wenn zb meine eltern mal mit freunden unterwegs waren...war halt immer in der nähe und ich wusste, wie ich sie im notfall erreichen kann.
solang das kind also entsprechend vernünftig ist und nicht direkt das haus in schutt und asche legt, sollte das kein problem sein ;)
gut der Link!