Reiningungskraft mit zumBetriebsausflug?
Eine Bekannte ist Reinigungskraft in einem Kindergarten.Sie erzählte mir,dass sie von der Kindergartenleitung noch nie gefragt wurde ( sie arbeitet seit 14 Jahren dort), ob sie auf den jährlichen Betriebsausflug mit möchte. Es wird ihr sogar einen Tag Urlaub abgezogen. Ich finde das nicht richtig, denn sie gehört auch zum Betrieb. Ist das überhaupt rechtens? Wenn sie nicht mit gehen würde, wäre das mit dem Tag Urlaub auch in Ordnung, aber sie wird nicht mal gefragt. Kennt jemand dieses Problem?
4 Antworten
Zum "Team" gehört sie nicht wirklich. Aber natürlich gehört sie zum Personal / zu den Angestellten.
Sie wird sicher dann arbeiten wenn die anderen Feierabend machen.
Wenn die "Betriebsausflüge" eher Teambildungs-Veranstaltungen für die pädagogisch arbeitenden Mitarbeiter sind, ist es normal dass sie da nicht involviert wird.
ich würde sie auch nicht einladen, weil sie nichts mit der Erziehung der kinder zu tun hat.
das mit dem Urlaub ist so eine Sache, ich denke sie geht an dem tag nicht arbeiten, also ist es Urlaub für sie, ob das rechtens ist kann ich nicht sagen
ich würde sie auch nicht einladen, weil sie nichts mit der Erziehung der kinder zu tun hat.
...aber sie sorgt dafür, dass die kleinen Sche.ßer auf ein sauberes Klo gehen können.
Ich habe in meiner langen beruflichen Karriere nicht einmal erlebt, dass irgendwelche rangniedrigen Mitarbeiter von einer Weihnachtsfeier oder einem Betriebsausflug ausgeschlossen worden wären.
Es wurde auch nie selektiv eingeladen, sondern es war klar, wer mit will, fährt mit.
Der Betrieb hat an dem Tag zu .. sie muss dafür einen Tag Urlaub opfern.. auch wenn es bitter ist. Ein Anrecht hat sie auf den Ausflug nicht.
Es zeigt bedauerlicherweise nur wie wenig ihre Arbeit dort geschätzt wird. Ein Tag Urlaub darf ihr hierfür wohl kaum abgezogen werden, denn ein Tag Betriebsausflug entspricht m.M.n. nicht einem Tag Betriebsferien.