Urlaub im Kindergarten?
Hallo,
meine Frau arbeitet auf 450 Euro Basis im Kindergarten und hat im Jahr 8 Tage Urlaub.
Nun ist es so das Sie nicht über den Urlaub verfügen kann, auch teilweise nicht, wenn Bedarf ist.
Sprich der gesamte Urlaub muss zu den Schliesszeiten genommen werden .
Ist das wirklich so ?
Meine Frau arbeitet als Reinigungskraft.
Vielen Dank
3 Antworten
Nun ist es so das Sie nicht über den Urlaub verfügen kann, auch teilweise nicht, wenn Bedarf ist.
Ist das wirklich so ?
Nein, ist es nicht.
Es ist zwar korrekt, dass ein AG Betriebsferien festlegen kann, das bedeutet allerdings nicht, dass er den kompletten Jahresurlaub der MA selbst verplanen darf.
Jeder AN hat auch ein Recht auf seine individuelle Urlaubplanung.
Man geht davon aus, dass ein AG bis zu 3/5 des Jahresurlaubs aus "dringenden betrieblichen Gründen" (Brückentage, Betriebsferien....) anordnen kann. Es gibt allerdings auch andere Meinungen, die dem AN mindestens zwei Urlaubswochen zur freien Verfügung zugestehen.
https://www.impulse.de/recht-steuern/betriebsferien/2086530.html
Nun ja, es macht nicht viel Sinn, wenn die Reinigungskraft Urlaub nimmt, wenn in dem Kindergarten dringend sauber gemacht werden muss und wenn der Kindergarten geschlossen hat, wäre die Reinigungskraft da.
Musst Du zugeben, dass das nicht wirklich sinnvoll wäre.
Steht was in dem Arbeitsvertrag, dass sie sich niemals außer der Reihe mal einen Tag frei nehmen darf? Das sollte schon drin sein, man hat ja auch mal was Dringendes zu erledigen. Kann man das nicht gütlich mit der KiGa-Leitung absprechen?
lg Lilo
Steht was in dem Arbeitsvertrag, dass sie sich niemals außer der Reihe mal einen Tag frei nehmen darf?
Wenn das drin stehen würde, würde ich mich sehr wundern.
Das Bundesurlaubsgesetz sagt zwar, dass der AG aus dringenden betrieblichen Gründen Urlaubswünsche ablehnen und auch Betriebsferien anordnen kann (wenn er das früh genug tut), es gibt aber auch dem AN ein Recht auf Urlaubsplanung und verbietet dem AG eine einseitige Festlegung des kompletten Jahresurlaubs der AN.
Hallo, Danke erst mal .
Klar , aber ist wirklich so das eben auch mal auch so frei braucht.
Steht im Arbeitsvertrag so drin, das ist ja eine Grundsatzfrage ob dies auch rechtlich abgedeckt ist oder nur drin steht, was ja nicht rechtmäßig sein muss.
Nein, so ist das nicht. Die Hälfte des Urlsubs kann sie sich selbst einteilen.
Au h speziell in dem Fall, da bin ich mir eben nicht sochet, Danke für die Antwort.