Schwester beim Putzen als Reinigungskraft helfen, strafbar?
Meine Schwester arbeitet neben dem Studium als Reinigungskraft an einem Betrieb und wenn ich Zeit habe, helfe ich ihr und erleichtere ihr die Arbeit indem ich staubsauge. Ist das verboten, wenn ich kein Geld dafür bekomme?
5 Antworten
Ja, das ist es. Es ist schon nicht erlaubt, wenn du gar nichts bekommen würdest.
Wenn das Hauptzollamt kontrolliert, dann bekommt deine Schwester geringen Ärger, aber ihr Chef hat dann richtig Stress an der Backe.
Die abhängige Arbeitsleistung ist von der dafür eingestellten Person zu leisten. Somit liegt ein Vertragsbruch vor. Außerdem bist Du, im Falle eines Unfalls, nicht versichert.
Ja weil du wenn du dort arbeitest auch über den Arbeitgeber versichert bist. So geht das nicht!
Das ist Schwarzarbeit. Auch ohne Entgelt. Wenn Kontrolle kommt, dann sieht das ganze sehr doof für dich und für den Arbeitgeber deiner Schwester aus.
sogar das Betreten des Betriebs ist Betriebsfremden grundsätzlich verboten (mal abgesehen vom Arbeiten).