Als Haushaltshilfe/Reinigungskraft Gewerbe anmelden?
Guten Tag
ich habe eine frage für eine Bekannte von mir. Sie Arbeitet als Haushaltshilfe in zwei privaten haushalten (sprich als Putzfrau) ist alles angemeldet. Jetzt hat Sie leider probleme mit dem Finanzamt, laut finanzamt weil sie auf zwei steuerkarten arbeitet, glaube 1 und 3, seit einem Jahr zahlt sie deshalb über tausend euro an Einkommensteuer im vorraus. Nun meine frage wenn sie ein gewerbe anmelden würde als Reinigungskraft wäre das so eine gute idee?? So weit ich mich jetzt im Internet gesehen habe ginge das und wäre besser als normal uber den Arbeitgeber/ Hausbesitzer angemeldet zu sein.
Ich danke schon mal für die antwort
4 Antworten
Ein Gewerbe anzumelden ist in diesem Fall wohl eine gute Idee. Das kostet auch nicht viel. Allerdings muss sie dann künftig auch alle ihre Sozialversicherungsbeiträge selbst bezahlen. Steuern ja sowieso. Mit den bisherigen Arbeitgebern müsste dann nachverhandelt werden, dass der Anteil an Lohnkosten, den diese bisher direkt an die Sozialversicherungsträger und an die Finanzkasse (Lohnsteuer) abgeführt haben, direkt über die monatliche Rechnung zusätzlich gezahlt wird. Sie fällt natürlich aus einigen Bereichen des Sozialsystems raus. So ist z.B. die Rückversicherung bei Arbeitslosigkeit über ALG1 als Selbstständiger nur für relativ kurze Zeit möglich. Die IHK, und oft auch die Stuerberater bieten Kurse und / oder Beratungen für Existenzgründer kostenlos an. Ein Stuereberater wird sowieso gebraucht. Was man aber vor allem braucht ist der Mut zum ersten Schritt. Wenn sich der Erfolg einstellt wird man für fast alle Bürokratien entschädigt..... Viel Erfolg.
Das wäre schon mal ein guter Einstieg als Unternehmerin. Nach allen Risiken der Selbständigkeit hat sie natürlich die Chance sich (ihr Unternehmen ) weiter zu entwickeln, neue Kunden zu gewinnen und evtl. Personal einzustellen. Insofern denke ich: Das ist eine gute Idee.
Ich rate davon ab, die Arbeiten auf Selbständigkeit zu machen. Denk nur mal an die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auch die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung müsstest du alleine zahlen. Sei froh, wenn du Arbeitsverträge hast !
Auch als Selbstständiger kann man sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Und auch dann gibt es Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Nur kurze Zeit, unter Ulla Schmidt, war das mal anders. Aber nun hat der Selbstständige wieder gleiche Rechte wie alle anderen.
Meine Meinung,
Nicht die beiden Lohnsteuerkarten machen das Problem, das Problem hat sie vermutlich selbst. Sie hat 2 Lohnsteuerkarten zum Finanzamt geschickt gebracht. Von beiden die >Zahlen zusammenaddiert und abgegeben .Da sie auch div. Abzugsmöglichkeiten hat sie wahrscheinlich nicht gewusst vielleicht nicht mal geahnt.
Ich rate sie und ihrer Bekannten dass sie eine Kraft aus einer Steuerberatungskanzlei kennen die das doch bei einer Tasse Kaffee
hinkriegen kann.
Viel Glück und Erfolg. Wenn was ist bitte melden.
Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1814